Mit der Gründung des Finanzamts Österreich, wurden einige Finanzämter zu neuen Dienststellen zusammengefasst. Diese bekamen auch eine neue Kontonummer. Ab 1. Oktober gelten nur noch die neuen Bankverbindungen.

Zusammenlegung

Jene Dienststellen, die zusammengelegt wurden, bekamen Anfang des Jahres auch eine neue Kontonummer. Das Finanzministerium hat diese zusammengefasst:

bisheriges Finanzamt (FA)
bis 31.12.2020
seit 1.1.2021
zusammengefasst zur Dienststelle (DST)
neue Kontonummer
seit 1.1.2021
FA Klagenfurt
FA St. Veit Wolfsberg
DST Klagenfurt St. Veit Wolfsberg AT92 0100 0000 0556 4572
FA Kitzbühel Lienz
FA Kufstein Schwarz
DST Tirol Ost AT62 0100 0000 0554 4839
FA Bregenz
FA Feldkirch
DST Vorarlberg AT63 0100 0000 0557 4988
FA Neunkirchen Wr. Neustadt
FA St. Pölten Lilienfeld
DST Niederösterreich Mitte AT08 0100 0000 0550 4295
FA Gänserndorf Mistelbach
FA Hollabrunn Korneuburg Tulln
DST Weinviertel AT28 0100 0000 0550 4226
FA Bruck Leoben Mürzzuschlag
FA Graz Umgebung
DST Steiermark Mitte AT38 0100 0000 0553 4698
FA Wien 4/5/10
FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg
DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg AT31 0100 0000 0550 4075

Bis Ende September leitet die Bank Überweisungen an das alte Konto noch an das neue korrekte Konto weiter, ab Oktober werden diese allerdings zurückgewiesen. Dadurch können neben Bankspesen auch ein Säumniszuschlag von zwei Prozent des zu spät entrichteten Zahlungsbetrages entstehen.

Kontrollieren Sie die Kontonummer bzw. den IBAN

Bitte kontrollieren Sie Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge vor Ihrer nächsten Überweisung an die zuständige Dienststelle des Finanzamts Österreichs und verwenden Sie den aktuell gültigen IBAN.

Eine Übersicht über alle korrekten Kontoverbindungen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/steuerzahlungen.html