Nun hat auch die Finanz abermals auf die steigenden Zinsen reagiert und erhöht nun zum dritten Mal in diesem Jahr alle Zinsen der Bundesabgabenordnung.

Aufgrund der Erhöhung des Basiszinssatzes um 0,75 Prozentpunkte seit der letzten Erhöhung ergeben sich mit Wirksamkeit 2.11.2022 folgende Zinssätze:

  über Basiszinssatz bis 26.7.2022 ab 27.7.2022 ab 14.9.2022 ab 2.11.2022
Basiszinssatz   -0,62 % -0,12 % 0,63 % 1,38 %
Stundungszinsen 2 %-Punkte
ab 1.7.2024:
wieder 4 %-Punkte
1,38 % 1,88 % 2,63 % 3,38 %
Anspruchszinsen 2 %-Punkte
Aussetzungszinsen
Beschwerdezinsen
Umsatzsteuerzinsen

Anspruchszinsen auf Steuernachzahlungen 2021

Zinsen werden nur dann fällig, wenn diese 50 Euro übersteigen. Durch die neuen Zinsen ergibt sich nun ein neuer, kürzerer zinsenfreier Zeitraum (vergleiche unseren Newsletter im Oktober 2022):

Abgabenschuld in Euro keine Anspruchszinsen bei (An-)Zahlung bis
1.000 27.03.2024
2.000 03.07.2023
4.000 18.02.2023
6.000 04.01.2023
8.000 13.12.2022
10.000 29.11.2022
15.000 12.11.2022
20.000 03.11.2022
50.000 13.10.2022

Zinsen steigen auch bei der Sozialversicherung

In der Sozialversicherung gilt sowohl im ASVG für Dienstgeber als auch im GSVG für Selbständige, dass sich der Zinssatz für das Folgejahr aus dem Basiszinssatz zum 1. Oktober plus vier Prozentpunkte ergibt. Die Verzugszinsen betragen 2023 somit 6,63 Prozent.

2022 belaufen sich die Zinsen auf 3,38 Prozent. Für Rückstände nach ASVG für Dienstgeber verrechnete die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) coronabedingt nur 1,38 Prozent. Diese Begünstigung ist mit 30. September 2022 ausgelaufen.

Findok: Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen

Österreichische Gesundheitskasse: Verzugszinsen

Österreichische Nationalbank: Basis- und Referenzzinssätze