Seit Jahresbeginn gibt es nur noch zwei Finanzämter – das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe. Die Standorte bleiben erhalten.
Dienststellen
Die bisherigen Finanzämter werden zu Dienststellen des Finanzamtes Österreich, wobei hier einige Finanzämter zusammengefasst werden:
Finanzamt bisher | + Finanzamt bisher | = Dienststelle ab 1.1.2021 |
Wien 4/5/10 | Wien 9/18/19 Klosterneuburg | Wien 4/5/9/10/18/19 und Klosterneuburg |
Gänserndorf, Mistelbach | Hollabrunn, Korneuburg, Tulln | Weinviertel |
Neunkirchen, Wiener Neustadt | Lilienfeld, Sankt Pölten | Niederösterreich Mitte |
Graz-Umgebung | Bruck, Leoben, Mürzzuschlag | Steiermark Mitte |
Klagenfurt | St. Veit, Wolfsberg | Klagenfurt, Wolfsberg, Sankt Veit |
Kitzbühel, Lienz | Kufstein, Schwaz | Tirol Ost |
Bregenz | Feldkirch | Vorarlberg |
Steuernummern bleiben
Bestehende Steuernummern bzw. Abgabenkontonummern ändern sich durch die Reform nicht. Selbst wenn durch Übersiedlung eine andere Dienststelle den Akt erhält, bleibt die Steuernummer bestehen – dies gilt auch für einen Behördenwechsel vom Finanzamt Österreich zum Finanzamt für Großbetriebe.
Postadresse
Die neue Postanschrift der Finanzämter lautet:
Finanzamt Österreich
Postfach 260 1000 Wien |
Finanzamt für Großbetriebe
Postfach 251 1000 Wien |
Die interne Weiterleitung an die entsprechende Dienststelle erfolgt elektronisch.
IBANs Finanzämter
Die Kontonummern für die Überweisung der Abgaben bleiben grundsätzlich gleich. Bei den zusammengelegten Finanzämtern ist jedoch nur noch eine Kontonummer gültig. Die Finanzämter akzeptieren die alten IBANs noch bis 30.06.2021, danach werden diese aber abgelehnt und verursachen Rückleitungsspesen und Säumniszuschläge. Achten Sie schon jetzt bei der Verwendung von Zahlungsvorlagen auf den korrekten IBAN.
Finanzministerium: Kontoverbindungen der Finanzämter und Dienststellen