Seit Jahresbeginn gibt es nur noch zwei Finanzämter – das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe. Die Standorte bleiben erhalten.

Dienststellen

Die bisherigen Finanzämter werden zu Dienststellen des Finanzamtes Österreich, wobei hier einige Finanzämter zusammengefasst werden:

Finanzamt bisher + Finanzamt bisher = Dienststelle ab 1.1.2021
Wien 4/5/10 Wien 9/18/19 Klosterneuburg Wien 4/5/9/10/18/19 und Klosterneuburg
Gänserndorf, Mistelbach Hollabrunn, Korneuburg, Tulln Weinviertel
Neunkirchen, Wiener Neustadt Lilienfeld, Sankt Pölten Niederösterreich Mitte
Graz-Umgebung Bruck, Leoben, Mürzzuschlag Steiermark Mitte
Klagenfurt St. Veit, Wolfsberg Klagenfurt, Wolfsberg, Sankt Veit
Kitzbühel, Lienz Kufstein, Schwaz Tirol Ost
Bregenz Feldkirch Vorarlberg

Steuernummern bleiben

Bestehende Steuernummern bzw. Abgabenkontonummern ändern sich durch die Reform nicht. Selbst wenn durch Übersiedlung eine andere Dienststelle den Akt erhält, bleibt die Steuernummer bestehen – dies gilt auch für einen Behördenwechsel vom Finanzamt Österreich zum Finanzamt für Großbetriebe.

Postadresse

Die neue Postanschrift der Finanzämter lautet:

Finanzamt Österreich

Postfach 260

1000 Wien

Finanzamt für Großbetriebe

Postfach 251

1000 Wien

Die interne Weiterleitung an die entsprechende Dienststelle erfolgt elektronisch.

IBANs Finanzämter

Die Kontonummern für die Überweisung der Abgaben bleiben grundsätzlich gleich. Bei den zusammengelegten Finanzämtern ist jedoch nur noch eine Kontonummer gültig. Die Finanzämter akzeptieren die alten IBANs noch bis 30.06.2021, danach werden diese aber abgelehnt und verursachen Rückleitungsspesen und Säumniszuschläge. Achten Sie schon jetzt bei der Verwendung von Zahlungsvorlagen auf den korrekten IBAN.

Finanzministerium: Kontoverbindungen der Finanzämter und Dienststellen