Die Meldefrist für die Eintragung in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer wurde bis 15.8.2018 verlängert.

Viele Unternehmen wollten ihre wirtschaftlichen Eigentümer fristgerecht bis 1. Juni 2018 eintragen und sind schlichtweg an der überlasteten Eintragungs-Website gescheitert. Nun hat das Finanzministerium die Reißleine gezogen: Eintragungen bis 15. August 2018 gelten als fristgerecht und es gibt keine Strafe.

Nachfrist von drei Monaten

Laut Finanzministerium kommt es aber selbst bei Fristversäumnis noch nicht sofort zu einer Strafe. Vielmehr wird als erster Schritt eine Strafe von 1.000 Euro angedroht und eine Nachfrist von drei Monaten gesetzt.

Keine Rechtssicherheit

Die Fristverlängerung und die Nachfrist beruhen auf Erlässen und Weisungen des Finanzministeriums. Obwohl kein Grund zur Annahme besteht, dass sich die Behörde nicht daran hält, hat man keinen Rechtsanspruch darauf. Wir empfehlen, die Meldung so rasch wie möglich durchzuführen.

Hotlines:

Fachliche Fragen:
BMF-Hotline: 050 233 775,
wiereg-registerbehoerde@bmf.gv.at

Technische Fragen:
USP-Hotline: 050 233 733