Seit 2011 gelten für Gewerbetreibende verschärfte Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus. Die Gewerbebehörde kann die Einhaltung überprüfen.

Bestimmte Branchen wie Immobilienmakler, Versicherungsvermittlung oder Unternehmensberatung sowie Händler mit Bareinnahmen über 15.000 Euro je Transaktion, müssen den Ausweis ihrer Kunden kontrollieren und kopieren. Verdachtsfälle muss man außerdem melden.

Ob diese Bestimmungen eingehalten werden, wird von der Gewerbebehörde kontrolliert. Dazu schickt sie einen Fragebogen aus. Bei zu später Beantwortung oder Auskunftsverweigerung drohen Strafen bis 30.000 Euro!

Übersicht Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Land Niederösterreich)