Das Jahr 2021 ist für alle eine besondere Herausforderung. Viele Mitarbeiter sind wie im Vorjahr an ihre Leistungsgrenzen gestoßen. Mit diesen steuerfreien Geschenken können Sie Ihre Mitarbeiter heuer besonders motivieren:

Gutscheine, Sachgeschenke

  • bis 186 Euro pro Jahr
  • kein Bargeld
  • im Rahmen einer Betriebsveranstaltung (auch virtuell)
  • auch für Geburtstagsgeschenke möglich
  • auch eine Autobahnvignette und Goldmünzen möglich
  • Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien

Feiern, Betriebsausflug (z.B. auch virtuelle Weihnachtsfeier)

  • bis 365 Euro pro Jahr
  • 2020 waren auch Gutscheine erlaubt. Ob das 2021 wieder möglich ist, bleibt abzuwarten
    (Rz 80a Lohnsteuerrichtlinien)
  • Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien

Jubiläumsgeschenk

Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge

Freie oder verbilligte Mahlzeiten

  • bis 8,00 Euro pro Arbeitstag Restaurantgutscheine
    (2021: Speisen können auch abgeholt oder geliefert werden)
  • bis 2,00 Euro pro Arbeitstag Lebensmittelgutscheine
  • unbegrenzt bei Verköstigung am Arbeitsplatz (z.B. Werksküche, Kantine)
  • Weitere Infos: Rz 93 ff Lohnsteuerrichtlinien

Zuschuss Kinderbetreuungskosten

Jobticket

  • Öffi-Ticket zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Neu ab 1.7.2021: Jobticket kann auch vom Arbeitnehmer bezahlt werden
  • Weitere Infos: Rz 747 ff Lohnsteuerrichtlinien

Betriebsarzt, Impfungen, Gesundheitsvorsorge

Mitarbeiterrabatte

Mitarbeiterbeteiligung

Gruppenkriterium

Steuerfrei sind diese Geschenke nur dann, wenn sie an alle oder an eine bestimmte Gruppe (zB alle Mitarbeiter mit dreijähriger Dienstzeit) gewährt werden.

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten oder wenn das Geschenk ohne Vorsteuerabzug gekauft wurde (z.B. Gutscheine).

Corona-Bonus – leider nein

Der im Vorjahr steuerfreie Corona-Bonus ist 2021 leider nicht möglich.