So gründen Sie eine GmbH übers Internet
Seit Anfang 2018 kann man eine GmbH ohne Notar gründen. Allerdings geht das vorerst nur bei einer Einpersonen-GmbH (früher auch Ein-Mann-GmbH genannt). Mehrere Gründer brauchen für eine gemeinsame GmbH weiterhin einen Notariatsakt.
Errichtungsurkunde
Die Errichtungsurkunde – das ist der Gesellschaftsvertrag bei einer Einpersonen-GmbH – wird über das Unternehmensserviceportal (USP) auf www.usp.gv.at elektronisch erstellt und an das Firmenbuch weitergeleitet.
Die Errichtungsurkunde muss folgende Punkte enthalten:
- Firma und Sitz der Gesellschaft
- Gegenstand des Unternehmens
- Höhe des Stammkapitals (mind. 35.000 Euro, bei Inanspruchnahme des Gründungsprivilegs 10.000 Euro)
- Betrag der zu leistenden Einlage (Stammeinlage, mind. die Hälfte des Stammkapitals muss man einbezahlen)
- Bestellung des Geschäftsführers (muss gleichzeitig der einzige Gesellschafter sein)
Die Errichtungsurkunde darf noch folgende Punkte enthalten:
- GmbH trägt Gründungskosten bis 500 Euro
- Gründungsprivileg
- Jährliche Beschlussfassung über die Verteilung des Gewinns
Mehr darf die Errichtungsurkunde nicht enthalten!
Die Bank bekommt eine wichtige Rolle
Der Weg zur Bank bleibt einem nicht erspart, denn die GmbH braucht ein eigenes Konto auf das man die Stammeinlage einzahlt. Die Bank muss auch die Identität des Gründers prüfen. Ausweis daher nicht vergessen! Die Bank schickt eine Ausweiskopie, die Bestätigung über die Einzahlung des Kapitals sowie eine Musterzeichnung ans Firmenbuchgericht.
Tipp: Da Sie für die Firmenbuchanmeldung bereits den IBAN des Geschäftskontos brauchen, sollte der erste Weg zur Bank sein.
So kommen Sie zur GmbH
Alles was Sie brauchen ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte. Damit registrieren Sie sich beim USP (wenn Sie nicht bereits registriert sind). Im zweiten Schritt legen Sie innerhalb des USP ein Gründerkonto an. Dort werden Sie durch die verschiedenen Formulare geführt.
USP-Gründerkonto
Mit Anlage des Gründerkontos können Sie weitere Behördenwege elektronisch erledigen:
- NeuFöG-Erklärung
- Anmeldung Gewerbe
- Anmeldung SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft)
- Anmeldung Finanzamt
Welche GmbHs können nicht elektronisch gegründet werden?
- GmbHs mit mehreren Gesellschaftern
- Einpersonen-GmbH mit einer Gesellschaft als Gesellschafter oder bei abweichendem Geschäftsführer
- GmbHs, bei denen ein zusätzlicher Eignungsnachweis ans Firmenbuch übermittelt werden muss (z.B. Ziviltechniker- oder Ärzte-GmbHs)
Fast ohne Gebühren
Die elektronische Gründung geht schnell und kostet fast nichts (außer die Stammeinlage):
- Notariatskosten: entfallen
- Eintragung Gewerbe: seit Juli 2017 kostenlos
- Firmenbuch: Die Firmenbuchgebühr von rund 400 Euro entfällt für NeuFöG-Unternehmen
- Bankgebühren: Da die Banken einen Teil des Jobs erledigen, fallen hier wahrscheinlich Gebühren an. Holen Sie Vergleichsangebote ein.
Sinnvolle Gründungsberatung
Auch wenn die rasche Gründung einer Einpersonen-GmbH verlockend klingen mag, so empfehlen wir vor der Gründung sich umfassend zu informieren. Denn die GmbH muss z.B. immer eine doppelte Buchhaltung führen und jährlich eine Bilanz erstellen. Steuerlich fällt auch in Verlustjahren die jährliche Mindestkörperschaftsteuer von 500 Euro im ersten bis 1.750 Euro ab dem elften Jahr an.