Bei einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) wird von einem Prüfer der Finanz oder der Gebietskrankenkassen die korrekte Abfuhr der Lohnsteuer, Krankenkassen-Beiträge und Lohnnebenkosten geprüft. Die Prüfer fordern immer mehr Lohnunterlagen, dies auch aufgrund des verschärften Gesetzes gegen Lohn- und Sozialdumping. Wir haben für Sie eine Checkliste zur Vorbereitung auf die GPLA zusammengestellt:

Zu Prüfungsbeginn zu übergeben:

  • Lohnkonten, Lohnzettel
  • Bilanzen, Saldenlisten

Lohnkonten dienen zur Überprüfung von:

  • Gehältern, Löhnen, Sonderzahlungen
  • Über- und Mehrstunden, Zeitguthaben
  • Entgelte nach dem Ausfallsprinzip während Urlaub, Krankheit (sogenannte „Schnitte“ aus Überstunden und Zulagen)
  • Entfernungs-, Gefahren- und Erschwerniszulagen
  • Zahlungen aus Anlass der Beendigung eines Dienstverhältnisses

Bilanzen und Saldenlisten dienen zur Überprüfung von:

  • Fremdleistungen: Werkvertrag oder Umqualifizierung in Dienstverhältnis
  • KFZ-Aufwand und Firmenwohnungen: Sachbezüge berücksichtigt?
  • Geschäftsführeraufwand: Lohnnebenkosten abgeführt?
  • Freiwilliger Sozialaufwand, Werbeaufwand, Reisekosten: verstecken sich hier Incentives, Mitarbeiterrabatte, Betriebsfeiern, Mitarbeitergutscheine über den Freigrenzen?

Auf Aufforderung des Prüfers (griffbereit halten):

  • Dienstverträge (zu empfehlen!), Dienstzettel (Mindeststandard), Praktikanten- und Volontärverträge, Werkverträge
  • Geschäftsführerverträge
  • Nachweise über Vordienstzeiten
  • Vereinbarungen betreffend KFZ-Nutzung
  • Fahrtenbücher, Kilometergeld-Aufzeichnungen
  • Reiseabrechnungen
  • Unterlagen über Gehaltsvorschüsse / Dienstnehmerdarlehen
  • Unterlagen zu Karenz / Mutterschutz
  • Berechnungsgrundlagen für Provisionen
  • Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Aufzeichnung von Überstunden, Gleitzeit, Mehrstunden, Zulagen
  • Urlaubs, Krankenstands- und sonstige Abwesenheitsaufzeichnungen
  • Sachkonten und Anlagenverzeichnisse
  • Kassabücher
  • Lohnzahlungsnachweise und Bankbestätigungsbelege
  • Nachweise steuerfreie Bezüge (pauschale Reise-Aufwandsentschädigungen)