Da die Energiepreise immer stärker zum Kostenfaktor auch für kleinere Unternehmen werden, sollte man die Stromkosten im Auge behalten. Wir haben für Sie ein paar Tipps abseits von klassischen Effizienzmaßnahmen zusammengestellt.

Anbieter regelmäßig wechseln

Gerade für Unternehmen ist es sinnvoll, den Stromanbieter bereits vor dem Ende der Mindestbindung (oft 12 Monate) zu wechseln, um vom Wechselbonus optimal zu profitieren. Der neue Stromlieferant führt den Wechsel dann exakt nach Ende der Mindestbindungsdauer durch.

Sommerstrom günstiger nutzen: SNAP

Mit dem SNAP – dem Sommer-Nieder-Arbeits-Preis – wurde 2026 ein neues Sommer-Netztarifmodell eingeführt. Es gilt jährlich von 1. April bis 30. September, jeweils von 10 bis 16 Uhr. In diesen Stunden ist besonders viel Solarstrom im Netz, weshalb die Netzentgelte um 20 Prozent sinken. Voraussetzung ist ein Smart Meter mit aktivierter Viertelstundenauslesung. Sofern der Netzanbieter diese Einstellung nicht automatisch vornimmt, kann sie über den Smart Meter-Zugang des Netzanbieters selbst aktiviert werden. SNAP betrifft Haushalte und Betriebe mit Netzebene 7, also Stromverbraucher mit Spannungen bis zu 400 Volt. Die eigene Netzebene findet sich auf der Abrechnung des Netzbetreibers.

Tipp: Wer beispielsweise das Laden von E-Autos oder andere stromintensive Tätigkeiten in diese Tageszeiten verlegt, kann beim Netzentgelt sparen.

Das Winter-Pendant: WiNAP

Der WiNAP – der Winter-Nieder-Arbeits-Preis – ist das geplante Gegenstück zum SNAP. Vorgesehen sind günstigere Netztarife in Zeiten hoher Windstromproduktion und geringer Netzauslastung. Ab 1. Jänner 2027 soll künftig zwischen 1. Oktober bis 31. März in den Zeiten von 22:00 bis 4:00 Uhr der Netztarif wie im Sommer reduziert werden. Diese Maßnahme muss noch im Rahmen einer Änderung der Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-V) 2018 beschlossen werden.

Dynamische Netzentgelte: Das neue Tarifsystem

Ab 2027 sollen durch eine Änderung der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-GV) die Netzentgelte stärker auf die tatsächliche Verbrauchsituation angepasst werden. Zeitvariable Tarife wie SNAP und WiNAP sind ein Teil davon. Bis zur Einführung ab 1. Jänner 2027 sollen alle Verbraucher auf die verpflichtende Viertelstundenauslesung umgestellt sein, um die Lastspitzen festzustellen und in einer neuen Preiskomponente, dem „Leistungspreis“, abzubilden.

Für Haushalte und Betriebe der Netzebene 7 bedeutet das: Wer Lastspitzen vermeidet, kann Kosten senken. Gleichzeitig soll die Integration von Photovoltaik, Batteriespeichern und E-Mobilität wirtschaftlich attraktiver werden. Die konkreten Tarife dazu müssen ebenfalls noch beschlossen werden.

Weiters sollen die Netzgebühren auch an der vereinbarten Leistung bemessen werden, selbst wenn diese gar nicht benötigt wurde. Wer vor Jahren einen großzügig dimensionierten Netzanschluss eingerichtet hat, sollte diesen an den tatsächlichen Bedarf anpassen.

Strom gemeinsam nutzen: Energiegemeinschaften

Eine besonders spannende Option für KMU sind Energiegemeinschaften. Sie ermöglichen es, Strom aus lokalen PV- oder Windanlagen direkt günstig zu beziehen – mit gleichzeitig reduzierten Netzentgelten. Die Strommenge, die nicht von der Energiegemeinschaft bereitgestellt werden kann, wird weiterhin vom eigenen Energielieferanten bezogen.

Wer selbst eine PV-Anlage betreibt, kann überschüssige Energie innerhalb der Gemeinschaft teilen und damit zusätzliche Einnahmen erzielen.

Gemeinsam einkaufen: Strom-Einkaufsgemeinschaften

Hier bündeln mehrere Abnehmer ihre Nachfrage und verhandeln gemeinsam günstigere Strompreise. Professionelle Ausschreibungen, Mengenrabatte und eine breitere Risikostreuung machen diese Modelle attraktiv – besonders in Zeiten volatiler Energiepreise. Allerdings wird hier nur der Energiepreis optimiert, die Netzentgelte bleiben unverändert. Viele regionale Wirtschaftskammern und Branchenverbände bieten entsprechende Initiativen an.

Unterstützung für energieintensive Betriebe: Stromkosten-Ausgleich

Für Unternehmen mit besonders hohem Stromverbrauch von mehr als 1 GWh pro Jahr gibt es den staatlichen Stromkosten-Ausgleich. Er kompensiert Teile der hohen Strompreise, sofern bestimmte EU-Beihilfekriterien erfüllt sind. Für KMU ist dieses Instrument vor allem dann relevant, wenn sie in energieintensiven Branchen tätig sind oder im internationalen Wettbewerb stehen. Der Antrag ist noch bis 30. September 2026 möglich. Anträge sind über den Fördermanager der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) einzureichen.

Austria Wirtschaftsservice (aws): Standortabsicherung für die Industrie