Haben Sie sich schon einmal überlegt, was Sie machen, wenn Sie ausfallen? Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin sollte einen Notfallsplan erstellt haben.

Je stärker ein Unternehmen von einer Person abhängt, umso größer ist die Gefahr, dass eine plötzliche schwere Krankheit oder ein Unfall das Unternehmen ins Wanken bringen. Vor allem Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) sind besonders gefährdet.

Notfallsplan

Was passiert, wenn ich komplett für längere Zeit ausfalle? Wer muss worüber informiert sein, damit das Unternehmen zumindest auf Notbetrieb weiterlaufen kann? Mögliche Themen für ein „Notfalls-Handbuch“:

  • Wer übernimmt die Geschäftsführung? In welchem Umfang?
  • Wer ist zu informieren? (zB Kammer)
  • Unterlagen: Wo sind die wichtigsten Unterlagen?
  • Wo liegen Zugangsdaten? Im Safe oder in versperrbaren Aktenschränken?
  • Wo liegen Zugangsdaten EDV (Passwörter)?
  • Kundenkontakte: Wer kennt die Kunden? Vereinbarungen? Wer kann mit Kunden inzwischen Kontakt halten?
  • Das Selbe gilt für Lieferantenkontakte.
  • Laufende Projekte: Gibt es Projektpartner?
  • Zeichnungsberechtigung Bankkonto: Vollmacht erteilen.
  • Wichtige Ansprechpartner anführen: Steuerberater, Bankbetreuer, Subunternehmer, Geschäftspartner
  • Versicherungsstatus

Finanzielle Absicherung

Bei einem längeren Ausfall, kann ein Verdienstentgang existenzbedrohend sein. Für Selbstständige gibt es derzeit (noch) kein Krankengeld, aber einige andere finanzielle Hilfen:

  • Betriebshilfe: Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und die Wirtschaftskammer stellen entweder eine Ersatzkraft zur Verfügung oder gewähren einen finanziellen Zuschuss zwischen 6,75 und 60,75 Euro pro Tag. Info Betriebshilfe.
  • Befreiung vom Selbstbehalt: Selbstständige mit „besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit“ zahlen auf Antrag keinen Selbstbehalt beim Arzt. Je nach Familiensituation gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen. Bei besonders langwierigen Behandlungen wie Chemotherapie oder Dialyse gibt es keine Einkommensgrenze. Info Befreiung Selbstbehalt.
    Befreiung von Rezeptgebühr: Niedrigverdiener brauchen mit Antrag auch keine Rezeptgebühr zu bezahlen. Info Befreiung Rezeptgebühren.
  • Rezeptgebührenobergrenze: Diese beträgt zwei Prozent des Nettoeinkommens. Wird diese Grenze überschritten, entfällt automatisch die Rezeptgebühr bis zum Jahresende. Die Berechnung basiert auf den gespeicherten Beitragsgrundlagen. Auf Antrag kann auch die Obergrenze neu festgesetzt werden, wenn das aktuelle Einkommen gesunken ist. Info Rezeptgebührenobergrenze.
    Unterstützungsfonds: Die SVA und manche Landeskammern der Wirtschaftskammer gewähren eine freiwillige Unterstützung für Unternehmen in Not. Info Unterstützungsfonds.
  • Zusatzversicherung Krankenversicherung: Diese freiwillige Versicherung der SVA können Erwerbstätige bis zum 60. Geburtstag abschließen. Nach einer Wartezeit von sechs Monaten bekommen Sie ein Kranken- oder Tagegeld, das von Ihrer Beitragsgrundlage abhängt. Info Zusatzversicherung.
  • Private Versicherungen: Der Markt für private Betriebsunterbrechungs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen ist groß und unübersichtlich. Manche Versicherungen haben auch spezielle Packages für bestimmte Berufsgruppen oder für Kammer-Mitglieder (zB Frau in der Wirtschaft). Wer sich für den Ernstfall versichern lassen möchte, sollte sich verschiedene Angebote einholen und die Gesundheitsfragen oder Untersuchungen bedenken.

Tipp: Private Versicherungen versichern ältere oder bereits erkrankte Selbstständige entweder gar nicht oder nur mit massiven Prämienzuschlägen. Die Beiträge der Zusatzversicherung der SVA sind unabhängig von Alter und Vorerkrankung.