Ob der Verkäufer oder der Käufer den Zoll trägt, regelt der Kaufvertrag. Im internationalen Handel werden dafür zumeist die International Commercial Terms – kurz Incoterms – verwendet. Nur bei einem Incoterm trägt der Verkäufer auch den Zoll.
Im Jahr 2024 waren die USA für Österreich das zweitgrößte Exportland nach Deutschland. Die Exporte betrugen 16,2 Mrd. Euro. Österreich ist daher von den neuen Import-Zöllen der USA gegenüber Waren aus der EU besonders hart betroffen.
Wer die Zollabwicklung übernimmt und damit den Zoll trägt, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Üblicherweise bedienen sich die Vertragspartner im internationalen Warenverkehr der Incoterms. Die neueste Fassung, die Incoterms 2020, ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Die Incoterms bestimmen, wer die Kosten des Transports trägt, wo der Risikoübergang für den Untergang der Ware erfolgt und wer gegebenenfalls eine Versicherung abzuschließen hat. Nur die Klausel DDP (Delivered Duty Paid) bedeutet, dass verzollt geliefert wird. Der Verkäufer übernimmt dabei auch die Einfuhr ins Zielland inklusive Verzollung. Bei allen anderen Klauseln übernimmt der Käufer als Importeur den Zoll.
Wer den Zoll tatsächlich wirtschaftlich trägt, hängt von der individuellen Marktposition ab. In einem kompetitiven Markt mit vielen Mitbewerbern wird – ganz im Sinne der Trump-Regierung – der österreichische Verkäufer die Preise senken müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Auswirkungen der Incoterms
Die Incoterms haben auch Auswirkung auf den Zeitpunkt der Verbuchung. Während es bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner auf den Zahlungszeitpunkt ankommt, ist bei Bilanzierern der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs maßgeblich. Der Gewinn gilt dann als realisiert, wenn die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware bereits beim Käufer liegt. Denn egal, was mit der Ware noch passiert: Der Verkäufer hat bereits einen Zahlungsanspruch.
Warenexporte in Drittstaaten wie die USA sind umsatzsteuerbefreit. Als Nachweis ist ein Ausfuhrnachweis zwingend notwendig. Dieser Exportnachweis ist unterschiedlich geregelt je nachdem, ob der Kunde abholt, ob der Lieferant selbst liefert oder ob man sich eines Frächters bedient. Wir beraten Sie gerne, welche Nachweise in Ihrem konkreten Fall notwendig sind.
Tipps für Exporteure
Derzeit kommt es fast täglich zu Änderungen bei den US-Zöllen. Einen aktuellen Überblick gibt ein eigener „Infopoint USA Zölle“ auf www.wko.at. Auch die Speditionen sowie die Branchenvertretungen der Wirtschaftskammer unterstützen Sie bei konkreten Zollfragen.
Überprüfen Sie außerdem, unter welche US-Zolltarifnummer Ihr Produkt fällt. Einige Waren werden vom Zoll explizit ausgenommen – wie beispielsweise Mobiltelefone, Computer und andere Tech-Geräte. Gegebenenfalls hilft auch eine Aufteilung der Produktbestandteile. Auch das Ursprungsland oder das Land der wesentlichen Bearbeitung der Ware kann über die Höhe des Zolls entscheiden.
Incoterms 2020 und hilfreiche Links
Weitere Informationen zu Incoterms
ICC Austria – Internationale Handelskammer: Incoterms 2020
WKO: Incoterms
WKO: Tabelle Incoterms
WKO: FAQ Incoterms
Wikipedia: Incoterms
Weitere Informationen zu Zöllen USA
WKO: Infopoint USA Zölle
WKO: Außenwirtschaft USA
Die wichtigsten Incoterms
englisch | deutsch | anzugebender Ort | |
EXW | EX Works | ab Werk | Standort des Werks oder jeder andere Ort |
FCA | Free CArrier | Frei Frachtführer | Ort des Verkäufers oder Ort des Frachtführers |
FAS | Free Alongside Ship | Frei Längsseite Schiff | vereinbarter Verladehafen (ausschließlich zur Schiffsverladung geeignet) |
FOB | Free On Board | Frei an Bord | vereinbarter Verladehafen (ausschließlich zur Schiffsverladung geeignet) |
CFR | Cost and FReight | Kosten und Fracht | vereinbarter Bestimmungshafen (ausschließlich zur Schiffsverladung geeignet) |
CIF | Cost Insurance Freight | Kosten, Versicherung und Fracht | vereinbarter Bestimmungshafen (ausschließlich zur Schiffsverladung geeignet) |
DAP | Delivered At Place | Geliefert benannter Ort | vereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers) |
DPU | Delivered at Place Unloaded | Geliefert benannter Ort entladen | vereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers) |
CPT | Carriage Paid To | Frachtfrei bis | vereinbarter Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers) |
CIP | Carriage Insurance Paid | Frachtfrei und versichert bis | vereinbarter Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers) |
DDP | Delivered Duty Paid | Geliefert verzollt und versteuert | vereinbarter Liefer- und Bestimmungsort (meist Bestimmungsterminal oder Ort des Käufers) |
Wer ist wofür verantwortlich?
1) Gefahrenübergang auf den Käufer bei CIP und CPT schon ab Übergabe an den ersten Frachtführer.
2) Gefahrenübergang auf den Käufer bei CIF und CFR schon ab Beladung des Schiffs im Versendehafen.
V…Verkäufer, K … Käufer
Quelle: angelehnt an WKO: Tabelle Incoterms