Wenn Lehrlinge im Internat untergebracht werden, muss der Lehrbetrieb seit heuer die Kosten dafür tragen. Und bekommt diese wieder refundiert. Das funktioniert folgendermaßen:

Bis Ende 2017 gab es unterschiedliche Regelungen

Bis Jahresende mussten Lehrlinge die Internatskosten von Ihrer Lehrlingsentschädigung bezahlen. Der Ausbildungsbetrieb musste nur dann einspringen, wenn die Lehrlingsentschädigung nicht ausreichte. In einigen Kollektiverträgen war aber bisher schon geregelt, dass der Ausbildungsbetrieb die Internatskosten tragen muss.

Ab 2018 übernimmt der Ausbildungsbetrieb die Internatskosten

Seit heuer müssen die Betriebe die Kosten für den Internatsaufenthalt Ihres Lehrlings übernehmen. Auch wenn die Lehrlinge in einem anderen Quartier untergebracht werden, müssen die Ausbildungsbetriebe jene Kosten übernehmen, die der Höhe der Internatskosten entsprechen.

Kostenersatz beantragen

Berufsschultage mit Internats- bzw. Fremdunterbringung können ab 2018 gefördert werden. Die Mittel für den Kostenersatz stammen aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds. Nicht förderbar sind Lehrlinge der Gebietskörperschaften, politischen Parteien und Ausbildungseinrichtungen. Die Förderung kann im Nachhinein mittels Formular bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer beantragt werden. Seit 1. März kann man den Antrag auch elektronisch über das LOS-Portal stellen.

Information der Wirtschaftskammer und Formular

LOS | lehre.fördern-Online-Service