Die angekündigte Prämie soll bis zu 15 % Prämie auf den Investitionszuwachs bringen. Leider ist noch einiges unklar.

Im Ministerrat vom 25. Oktober 2016 wurde die Investitionszuwachsprämie beschlossen und in einem Konzept als Vortrag an den Ministerrat formuliert. Es sind folgende zwei Prämienmodelle geplant:

  • 15 % Prämie für Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern bei einem Investitionszuwachs von mind. 50.000 Euro und höchstens 450.000 Euro bzw.
  • 10 % Prämie für Unternehmen zwischen 49 und 250 Mitarbeitern bei einem Investitionszuwachs von mind. 100.000 Euro und höchstens 750.000 Euro.

Der Investitionszuwachs berechnet sich nach dem Durchschnitt der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagenvermögens der letzten drei Jahre. Ausgenommen sind Investitionen in PKW und Grundstücke.

Beispiel – Investitionszuwachsprämie:

Unternehmen bis 49 Mitarbeiter
2014: 50.000 Euro investiert
2015: 60.000 Euro investiert
2016: 40.000 Euro investiert
-> Durchschnittliche Investition: 50.000 €

2017: 100.000 Euro investiert
-> Investitionszuwachs: 50.000 €
-> 15 % Prämie: 7.500 €

Für die Investitionszuwachsprämie muss man einen Förderantrag beim Austria Wirtschaftsservice (AWS) oder der Österreichischen Hotel & Tourismusbank stellen. Ein Antrag wird man frühestens ab dem 1. Jänner 2017 stellen können. Mit der Durchführung der Investitionen (Auftrag / Bestellung) darf erst begonnen werden, wenn der Förderantrag eingereicht worden ist.

Im vorliegenden Vortragspapier ist noch einiges unklar. Klarheit werden wohl erst das Gesetz und die Förderrichtlinien bringen, auf die wir derzeit warten. Wir halten Sie am Laufenden.

Tipp: Verschieben Sie Investitionen in 2017 und starten Sie nicht vor dem Förderantrag. Dann wahren Sie die Chance einer Investitionszuwachsprämie.

Vortrag an den Ministerrat betreffend ein Maßnahmenpaket der Arbeitsgruppe 1: Wirtschaft und Arbeitsmarkt