Für die Umsetzung der neuen Kassenrichtlinie für Bareinnahmen haben Sie noch bis Jahresende Zeit.

Das Finanzministerium hat im Dezember 2011 die Kassenrichtlinie 2012 veröffentlicht. Wenn Sie eine Registrierkassa oder ein Kassensystem für Ihre Grundaufzeichnungen und Losungsermittlung verwenden, müssen Sie die Vorschriften der Richtlinie beachten und bis Ende 2012 umsetzen.

In der neuen Richtlinie werden verschiedene Kassensysteme typisiert – nach Funktionalitäten, Aufzeichnungen und Kriterien für die Nutzung:

  • Kasse Typ 1 (mechanisch/numerisch druckende Registrierkassen)
  • Kasse Typ 2 (einfache, konventionelle elektronische Registrierkasse) mit Unterklassen
  • Kasse Typ 3 (Kassensysteme bzw. PC-Kassen)
  • Sonstige Einrichtungen (Kassenwaagen, Taxameter, Fakturierungsprogramme)

Wichtig ist, dass sich die einzelnen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

Tipp

Sprechen Sie mit Ihrem Kassenanbieter, ob Ihre Kassa den Anforderungen entspricht. Eine Zertifizierung durch die Finanz gibt es allerdings nicht. Für einige Branchen (z.B. Taxiunternehmen) bietet die Wirtschaftskammer eigene Branchen-Checklisten an – derzeit aber leider nicht für die Gastronomie und Hotellerie.