Ab 1. Juli 2025 wurde das amtliche Kilometergeld für alle einspurigen Fahrzeuge von 0,50 Euro pro Kilometer auf 0,25 Euro gesenkt.
Kilometergeld für Einspurige halbiert
Ende 2024 wurde erfreulicherweise das Kilometergeld für alle Fahrzeuge auf 50 Cent pro Kilometer angehoben. Nur ein halbes Jahr später wird diese Erhöhung für einspurige Fahrzeuge wie Motorfahrräder, Motorräder und Fahrräder ab 1. Juli 2025 von zuvor 0,50 Euro pro Kilometer auf 0,25 Euro halbiert.
Übersicht Kilometergeld
ab 1.7.2025 | bis 31.6.2025 | bis 31.12.2024 | Jährliche Obergrenze | |
Pkw | 0,50 € | 0,50 € | 0,42 € | 30.000 km |
Mitfahrer-Zuschlag | 0,15 € | 0,15 € | 0,05 € | |
Motorräder | 0,25 € | 0,50 € | 0,24 € | 30.000 km |
Fahrräder und E-Bikes | 0,25 € | 0,50 € | 0,38 € | 3.000 km |
Übergangsbestimmung
Für Dienstaufträge, die vor dem 1. Juli 2025 erteilt wurden, gilt bei der Reisekostenabrechnung noch der höhere Satz von 0,50 Euro.
Zusammenfassung
Für die Abrechnung von beruflich und betrieblich bedingten Fahrten wird nun wieder zwischen einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen unterschieden. Dabei gelten für einspurige Fahrzeuge wieder niedrigere Kilometersätze. Besonders für Fahrräder bedeutet dies eine deutliche Verschlechterung gegenüber 2024, da damals noch 0,38 Euro pro Kilometer geltend gemacht werden konnten, während ab 1. Juli 2025 nur noch 0,25 Euro angesetzt werden dürfen. Dies wirft die Frage auf, ob eine solche Regelung zur Nutzung klimafreundlicher Fortbewegungsarten motiviert.