Erfreulich: Seit 1. März 2014 können Kleinbetragsrechnungen in der Umsatzsteuer bis 400 Euro ausgestellt werden. Bisher lag die Grenze bei 150 Euro.
Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen mit vereinfachten Rechnungsmerkmalen und berechtigen zum Vorsteuerabzug. Dabei handelt es sich oft um die klassischen „Paragon-Rechnungen“ oder Kassenzettel im Detailhandel.
Verpflichtende Bestandteile einer Rechnung bis 400 Euro inkl. Umsatzsteuer:
- Name und Anschrift des liefernden bzw. leistenden Unternehmers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Art und Umfang der Leistung
- Tag der Lieferung oder Leistung bzw. den Zeitraum über den sich die Leistung erstreckt
- Entgelt (inklusive Umsatzsteuer)
- Steuersatz
- Ausstellungsdatum
Tipp: Die meisten Rechnungen von Registrierkassen enthalten automatisch alle Bestandteile einer Kleinbetragsrechnung. Eine „Mehrwertsteuerrechnung“ brauchen Sie daher erst ab einem Betrag von 400 Euro zu verlangen.
Kommen mehrere Steuersätze zur Anwendung (z.B. bei Gasthausrechnungen), müssen die Entgelte nach Steuersätzen gesplittet sein. Kleinbetragsrechnungen können nicht bei Sonderfällen wie innergemeinschaftliche Lieferung, Dreiecksgeschäft oder Reverse-Charge ausgestellt werden.