Selbstständige sind seit 2013 bei Krankheit und Unfall besser abgesichert. Achtung: Nur wenn Sie die Fristen einhalten bekommen Sie die Unterstützungsleistungen der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA).

Unterstützung bei lang andauernder Krankheit (Krankengeld)

Die SVA unterstützt bei lang andauernder Krankheit mit 831,90 Euro pro Monat. Selbstständige mit weniger als 25 DienstnehmerInnen, können nach sechs Wochen Krankenstand für maximal 20 Wochen Krankengeld beantragen.

Sobald absehbar ist, dass man länger ausfällt und das SVA-Krankengeld ein Thema wird, brauchen Sie eine Arztbestätigung. Dabei gilt folgender Fahrplan:

  • Bis zu 4 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit: Krankmeldung beim Arzt
  • Bis zu 2 Wochen ab Krankmeldung beim Arzt: Vorlage bei der SVA
  • Alle 2 Wochen: neuerliche Krankmeldung beim Arzt
  • Bis zu 1 Woche ab neuerlicher Krankmeldung beim Arzt: Vorlage bei der SVA

Information der SVA zur Unterstützung bei lang andauernder Krankheit

Zusatzversicherung Krankenversicherung

Diese freiwillige Versicherung der SVA können Erwerbstätige bis zum 60. Geburtstag abschließen. Nach einer Wartezeit von sechs Monaten bekommen Sie bei Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld in Höhe von 60 Prozent Ihrer Beitragsgrundlage. Bei Arbeitsunfällen gibt es keine Wartefrist.

Tipp: Wer die Zusatzversicherung bis 2012 abgeschlossen hat, bekommt bis Ende 2013 bei Spitalsaufenthalt 80 Prozent der Beitragsgrundlage als Taggeld.

Auch hier gelten Meldefristen:

  • Bis zu 1 Woche ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit: Krankmeldung beim Arzt und Vorlage bei der SVA
  • Alle 2 Wochen: neuerliche Krankmeldung beim Arzt und Vorlage bei der SVA

Information der SVA zur Zusatzversicherung