Eine Motivkündigung – das ist eine Kündigung aus verpönten und unzulässigen Motiven – ist verboten. Arbeitnehmer können dann die Kündigung anfechten.

Solche verbotene Motive sind zB:

  • Beitritt zur Gewerkschaft oder Betriebsrat
  • Einberufung zum Präsenz- oder Zivildienst
  • Elternteilzeit, Bildungskarenz oder Altersteilzeit
  • Pflegefreistellung
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Dienstverhältnis

Ebenfalls verboten ist eine Diskriminierung zB aufgrund einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit, des Geschlechts oder der Hautfarbe.

Der Arbeitnehmer kann zwei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Klage einbringen. Es reicht hier bereits aus, das verpönte Motiv glaubhaft zu machen. Vor Gericht muss der Arbeitgeber die Kündigung begründen.

Tipp:

Bei einer Kündigung müssen Sie keinen Grund angeben. Überlegen Sie jedoch vor dem Ausspruch der Kündigung, welche sachlichen Beweggründe Sie dazu veranlasst haben, um im Falle einer Anfechtung argumentieren zu können.