Der Unfallversicherungsbeitrag wird 2019 um 0,1 Prozentpunkte abgesenkt. Damit sinken die Lohnnebenkosten.

Unfallversicherungsbeitrag
Mit Jänner 2019 wird der Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 auf 1,2 Prozent vom Bruttoentgelt des Dienstnehmers abgesenkt. Diesen Beitrag zahlt der Arbeitgeber. Durch die Absenkung reduzieren sich die Personalkosten, beim Nettobezug des Dienstnehmers ändert sich nichts.

Hinweis: Die Änderung muss noch im Parlament beschlossen werden; es kann sich daher noch etwas ändern.

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)
Beim DZ handelt es sich um eine Kammerumlage der Wirtschaftskammer und ist ebenfalls Teil der Lohnnebenkosten. Der DZ wird jedes Jahr neu festgesetzt und ist in jedem Bundesland unterschiedlich. 2019 sinkt er in allen Bundesländern um 0,02 Prozentpunkte.

Bundesland DZ-Prozentsatz 2019 DZ-Prozentsatz 2018
Wien 0,38 0,40
Niederösterreich 0,38 0,40
Oberösterreich 0,34 0,36
Salzburg 0,40 0,42
Tirol 0,41 0,43
Vorarlberg 0,37 0,39
Kärnten 0,39 0,41
Steiermark 0,37 0,39
Burgenland 0,42 0,44