Erinnerung – Anmeldungen vor Arbeitsantritt
Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Wenn Sie als Dienstgeber verspätet melden oder der Mitarbeiter ohne Anmeldung bei einer Kontrolle der Finanzpolizei angetroffen wird, drohen hohe Strafen!
Lohn- und Gehaltserhöhungen
Kollektivvertragserhöhungen per Jänner 2013 (Auszug):
- Handel: Die Mindestlöhne und -gehälter werden um rund 2,98 Prozent erhöht. Wie üblich bleiben bestehende Überzahlungen aufrecht.
- Metallgewerbe: Die Mindestlöhne werden um 3,4 Prozent, die Ist-Löhne werden um 3,2 Prozent erhöht. Die Mindestgehälter werden um 3,2 Prozent bzw. in den höheren Verwendungsgruppen V-VI um 3,0 Prozent erhöht. Die Ist-Gehälter steigen um 3,1 Prozent bzw. 2,95 Prozent.
- allgemeines Gewerbe: Die Mindestgehälter der Verwendungsgruppen I bis III werden um 3,1 Prozent erhöht, die höheren Gruppen um 2,85 Prozent.
Stelleninserat
Wer Mitarbeiter mittels Inserat sucht, muss zumindest den kollektivvertraglichen Mindestlohn angeben (Hinweis auf Überzahlung möglich). Sucht der Arbeitgeber jemanden mit einer z.B. fünfjährigen Berufserfahrung, müssen die Berufsjahre auch beim Mindestentgelt berücksichtigt werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Strafe bis 360 Euro.
Auflösungsabgabe ab 2013
Dienstgeber müssen 113 Euro Auflösungsabgabe bezahlen, wenn sie ein echtes oder freies Dienstverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze beenden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Keine Abgabe fällt z.B. an bei Beendigung einer geringfügigen Beschäftigung, Auflösung in der Probezeit, bei Befristung bis zu sechs Monaten oder bei einer Arbeitnehmer-Kündigung. Bei einer einvernehmlichen Lösung sind die 113 Euro jedoch zu zahlen.