Erinnerung – Anmeldungen vor Arbeitsantritt

Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Wenn Sie als Dienstgeber verspätet melden oder der Mitarbeiter ohne Anmeldung bei einer Kontrolle der Finanzpolizei angetroffen wird, drohen hohe Strafen!

Tipp: Auch die Abmeldung eines Dienstnehmers muss man innerhalb von sieben Tagen melden – sonst drohen auch hier Strafen.

Lohn- und Gehaltserhöhungen

Kollektivvertragserhöhungen per Jänner 2018 (Auszug):

  • Handel: Die Mindestgehälter und Mindestlöhne steigen um durchschnittlich 2,35 Prozent. Die Überzahlungen bleiben aufrecht.
  • Metallgewerbe Arbeiter: Die Mindestlöhne werden um 3,00 Prozent, die IST-Löhne um 2,60 Prozent erhöht.
  • Metallgewerbe Angestellte: Die Mindestgehälter steigen um rund 2,90 Prozent, die IST-Gehälter um 2,00 bis 2,60 Prozent.
  • Allgemeines Gewerbe Angestellte: Die Mindestgehälter werden um rund 2,60 Prozent erhöht. Bei den IST-Gehältern gibt es keine Erhöhung.

Sachbezug Zinsersparnis gesenkt

Der Vergleichszinssatz bei unverzinsten oder begünstigten Gehaltsvorschüssen oder Arbeitgeberdarlehen wurde von 1,0 Prozent auf 0,5 Prozent gesenkt. Der Freibetrag von 7.300 Euro bleibt bestehen.

Lohnnebenkosten gesenkt

Der Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfond (FLAF) wird von 4,1 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.

Sozialversicherungswerte 2018

Dienstgeberservice der Gebietskrankenkassen – Sozialversicherungswerte für 2018