Erinnerung – Anmeldungen vor Arbeitsantritt

Alle Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse (GKK) angemeldet werden. Werden Dienstnehmer verspätet angemeldet oder bei einer Kontrolle der Finanzpolizei ohne gültige Anmeldung angetroffen drohen hohe Strafen!

Vor-Ort-Anmeldung löst Avisoanmeldung ab

Seit Jahresbeginn gibt es keine Avisoanmeldung mehr. Stattdessen kann man in bestimmten Ausnahmefällen (Steuerberater ist nicht mehr erreichbar, keine EDV-Ausstattung, …) eine „Vor-Ort-Anmeldung“ durchzuführen. Diese Anmeldung erfolgt telefonisch unter 05 7807 60 oder per Fax an 05 7807 61.  Fax-Vorlage Vor-Ort-Anmeldung 

Innerhalb von sieben Tagen ab dem Beginn der Pflichtversicherung muss man die vollständige Anmeldung nachholen.

Lohn- und Gehaltserhöhungen

Kollektivvertragserhöhungen per Jänner 2019 (Auszug):

  • Handel: Die Mindestgehälter und Mindestlöhne steigen um durchschnittlich 2,83 Prozent. Die Überzahlungen bleiben aufrecht.
  • Metallgewerbe Arbeiter: Die Mindest- und die IST-Löhne werden um 3,30 Prozent erhöht.
  • Metallgewerbe Angestellte: Die Mindest- und die IST-Gehälter steigen um rd. 3,30 Prozent.
  • ZT-Angestellte: Die Mindestgehälter werden um 2,90 Prozent erhöht.

Lohnnebenkosten gesenkt

Der Unfallversicherungsbeitrag sinkt von 1,3 auf 1,2 Prozent. Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sinkt in allen Bundesländern um 0,02 Prozentpunkte.

Sozialversicherungswerte 2019

Dienstgeberservice der Gebietskrankenkassen – Sozialversicherungswerte für 2019

Familienbonus Plus ab 1.1.2019

Ab 1.1.2019 gibt es den Familienbonus Plus, der eine Entlastung bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr bringt. Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe und ein Wohnsitz in Österreich, EU/EWR oder Schweiz und dass ausreichend Lohnsteuer abgeführt wird. Der Bonus wird mit dem Steuerbescheid ausbezahlt, wenn dieser in der Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) beantragt wird. Für 2019 bekommt man den Familienbonus Plus dann frühestens im Frühjahr 2020 ausbezahlt.

Dienstnehmer können mit dem Formular E30 den Familienbonus bereits mit der Lohnverrechnung lukrieren. Als Nachweis braucht man die Familienbeihilfenbestätigung oder bei nichthaushaltszugehörigen Kindern einen Nachweis der Unterhaltszahlungen. Auf dem Formular finden sich dazu weitere Infos.