Erinnerung – Anmeldungen vor Arbeitsantritt

Alle DienstnehmerInnen müssen vor Arbeitsantritt bei der ÖGK angemeldet werden. Bei Verspätung drohen hohe Strafen! In Ausnahmefällen (z.B. SteuerberaterIn ist nicht mehr erreichbar) können Sie selbst eine Vor-Ort-Anmeldung durchzuführen:

  • per Telefon 05 0766 1460 oder
  • per Fax 05 0766 1461 (Fax-Vorlage)

Die Vollanmeldung muss man innerhalb von sieben Tagen nachholen.

Lohn- und Gehaltserhöhungen

Kollektivvertragserhöhungen per Jänner 2022 (Auszug):

  • Handel: Die Mindestgehälter und -löhne werden im Schnitt um 2,55 Prozent erhöht. Die Überzahlungen bleiben aufrecht.
  • Metallgewerbe Arbeiter: Die Mindestlöhne werden um 3,45 Prozent erhöht; die IST-Löhne um 3 Prozent. Auf Wunsch des Lehrlings sind diesem die Kosten für ein Klimaticket Österreich im Kalenderjahr 2022 zu ersetzen.
  • Metallgewerbe Angestellte: Die Mindestgehälter werden um 3,45 Prozent erhöht; die IST-Gehälter um 3 Prozent.
  • Angestellte in Information und Consulting: Die Mindestgehälter werden durchschnittlich um 3,03 Prozent erhöht.

Sozialversicherungswerte 2022

Österreichische Gesundheitskasse – Sozialversicherungswerte für 2022

Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus bringt eine Entlastung bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Ab 01.07.2022 beträgt der Familienbonus Plus pro Kind und Jahr bis zu 2.000 Euro. Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe und ein Wohnsitz in Österreich, EU/EWR oder der Schweiz. Für den vollen Betrag muss man entsprechend verdienen und Lohnsteuer bezahlen. Der Bonus kann auch geteilt werden.

Wer den Familienbonus Plus gleich bekommen möchte, muss das Formular E30 mit den entsprechenden Nachweisen beim Arbeitgeber abgeben. Weitere Infos finden Sie auf dem Formular.

Tipp: Wer zusätzlich eine Arbeitnehmerveranlagung durchführt, darf nicht auf den Familienbonus vergessen, sonst kommt es zu einer Steuernachzahlung.