Erfreuliche Verwaltungsvereinfachung: Bisher musste ab 200.000 Euro gemeldet werden. Ab 2013 wurde die Schwelle auf 500.000 Euro angehoben. Damit fallen viele KMU nicht mehr in die Meldepflicht.

Wenn Ihre Dienstleistungsexporte und –importe im Jahr 2012 den Schwellenwert von 500.000 Euro nicht überschritten haben, brauchen Sie keine Meldung grenzüberschreitender Dienstleistungen zu machen. Achtung: Sollte Ihr Unternehmen den Schwellenwert im Laufe des Kalenderjahres 2013 erreichen, entsteht ab diesem Zeitpunkt die Meldepflicht.