Die einheitliche Dokumentation der Erstellung von Jahresabschlüssen durch einen Wirtschaftstreuhänder soll die Qualität der Bilanzen verbessern. Wie das genau aussieht regelt ein neues Fachgutachten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Fachgutachten KFS/RL 26

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat einige Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen in einem Fachgutachten zusammengestellt. Das Gutachten gilt für Bilanzierer nach Unternehmensgesetzbuch (UGB) und nicht für Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Bilanzierer nach Einkommensteuergesetz (§ 4 (1) EStG). Betroffen sind erstmalig Abschlüsse, deren Geschäftsjahr ab dem 1.1.2013 beginnen. Das bedeutet für Unternehmen ohne abweichendes Wirtschaftsjahr, dass der Jahresabschluss 2013 erstmalig von der strengen Dokumentationspflicht betroffen ist.

Erforderliche Dokumente

  • Auftragsschreiben:
    Dieses Dokument bestätigt die Annahme des Auftrages durch den Wirtschaftstreuhänder und hilft, Missverständnisse hinsichtlich der Ziele und des Umfangs des Auftrags zu vermeiden. Das Auftragsschreiben gilt – sofern sich nichts geändert hat – auch für die Folgejahre.
  • Erstellungsbericht:
    Mit jedem Jahresabschluss muss nun auch ein Erstellungsbericht mitgebunden werden. Die UnternehmerIn darf die Bilanz nicht ohne Erstellungsbericht an Dritte (z.B. an die Bank) weitergeben.
  • Vollständigkeitserklärung:
    Im Zuge der Bilanzerstellung bestätigt die UnternehmerIn, dass alle Informationen richtig und vollständig erteilt wurden, die für die Erstellung notwendig sind.

Fazit: Der Verwaltungsaufwand steigt für alle Beteiligten. Allerdings werden nun Auftrag und Durchführung schriftlich festgehalten und verhindern dadurch mögliche Missverständnisse.