Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung liegen bereits vor:
Geringfügig Beschäftigte
können pro Monat 551,10 Euro verdienen.
Höchstbeitragsgrundlage: 90.300 Euro pro Jahr
Ab 6.450 Euro pro Monat (14x) bzw. bei freien Dienstnehmern ohne Sonderzahlung 7.525 Euro (12x) entfallen die Sozialversicherungsbeiträge.
Niedrigverdiener
zahlen keine oder niedrigere Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
Bruttobezug in Euro | Arbeitslosenversicherung |
bis 2.074 | 0 % |
über 2.074 bis 2.262 | 1 % |
über 2.262 bis 2.451 | 2 % |
über 2.451 | 2,95 % |