Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung liegen bereits vor:
Geringfügig Beschäftigte
können pro Monat 425,70 Euro verdienen. Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird abgeschafft.
Höchstbeitragsgrundlage
Ab 4.980,00 Euro pro Monat (14x) bzw. bei freien Dienstnehmern ohne Sonderzahlung 5.810,00 Euro (12x) entfallen die Sozialversicherungsbeiträge.
Niedrigverdiener
zahlen keine oder niedrigere Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Die Arbeitslosenversicherung bleibt trotzdem bestehen:
Bruttobezug in Euro |
Arbeitslosenversicherung |
bis 1.342,00 | 0 % |
über 1.342,00 bis 1.464,00 | 1 % |
über 1.464,00 bis 1.648,00 | 2 % |
über 1.648,00 | 3 % |