Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung liegen bereits vor:

Geringfügig Beschäftigte

können pro Monat 425,70 Euro verdienen. Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird abgeschafft.

Höchstbeitragsgrundlage

Ab 4.980,00 Euro pro Monat (14x) bzw. bei freien Dienstnehmern ohne Sonderzahlung 5.810,00 Euro (12x) entfallen die Sozialversicherungsbeiträge.

Niedrigverdiener

zahlen keine oder niedrigere Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Die Arbeitslosenversicherung bleibt trotzdem bestehen:

Bruttobezug in Euro

Arbeitslosenversicherung

bis 1.342,00 0 %
über 1.342,00 bis 1.464,00 1 %
über 1.464,00 bis 1.648,00 2 %
über 1.648,00 3 %

Weitere Werte und Informationen