Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung liegen bereits vor:
Geringfügig Beschäftigte
können pro Monat 446,81 Euro verdienen.
Höchstbeitragsgrundlage
Ab 5.220 Euro pro Monat (14x) bzw. bei freien Dienstnehmern ohne Sonderzahlung 6.090,00 Euro (12x) entfallen die Sozialversicherungsbeiträge.
Niedrigverdiener
zahlen keine oder niedrigere Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Mit Juli 2018 wurden die Grenzen für die verringerten Beiträge um einiges angehoben. Dadurch kommen mehr Niedrigverdiener in den Genuss der Begünstigung. Die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bleiben trotzdem bestehen:
Bruttobezug in Euro Arbeitslosenversicherung
Bruttobezug in Euro | Arbeitslosenversicherung |
bis 1.681,00 | 0% |
über 1.681,00 bis 1.834,00 | 1% |
über 1.834,00 bis 1.987,00 | 2% |
über 1.987,00 | 3% |