Rumänien/Bulgarien

Die Übergangsregelung für rumänische und bulgarische Staatsangehörige ist mit 2013 ausgelaufen. Dienstnehmer aus diesen beiden Ländern dürfen ab 2014 nun auch ohne Bewilligung in Österreich arbeiten.

Kroatien

Seit Juli 2013 ist Kroatien bei der EU. Für kroatische Staatsbürger gilt jedoch noch eine siebenjährige Übergangsfrist, in der noch eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS eingeholt werden muss.

Rot-Weiß-Rot-Karte (Bewilligung für Fach-, Schlüsselkräfte)

Seit April 2013 gibt es eine Vereinfachung bei der Antragstellung. Auch Arbeitgeber können nun beim Magistrat bzw. der Bezirkshauptmannschaft den Antrag einbringen. Bei Drittstaatenangehörigen muss nach wie vor eine Beschäftigungsbewilligung vorliegen.

Tipp

Prüfen Sie vor Beginn ob eine Beschäftigungsbewilligung notwendig und vorhanden ist. Und lassen Sie sich eine Kopie der Bewilligung geben bzw. erkundigen Sie sich beim AMS.