Die antraglose Arbeitnehmerveranlagung (AANV) kommt ab 2017 und bringt automatisch Geld zurück vom Finanzamt. So funktioniert sie:

Das Finanzamt führt eine Arbeitnehmerveranlagung automatisch ohne Antrag durch, wenn Sie lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben und die Daten aus dem Lohnzettel bzw. Lohnzetteln zu einer Gutschrift führen. Eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung ist immer möglich.

Das Finanzamt wartet außerdem mit der antraglosen Veranlagung, wenn man in den beiden Vorjahren Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen abgesetzt hat oder wenn noch andere Einkünfte berücksichtigt wurden. Wenn man nach zwei Jahren noch keine Steuererklärung abgebeben hat, führt das Finanzamt die antragslose Arbeitnehmerveranlagung durch.

Die antraglose Steuergutschrift winkt erstmalig ab dem zweiten Halbjahr 2017 für 2016. Das Finanzamt „warnt“ mit Brief vor – vor allem um die Kontonummer für die Rücküberweisung abzufragen.

Wer trotzdem zusätzliche Absetzposten absetzen möchte, hat dafür wie gehabt fünf Jahre Zeit, auch wenn das Finanzamt bereits automatisch veranlagt hat.

Information des Finanzministeriums zur antraglosen Arbeitnehmerveranlagung