Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) die Sportvereine an SportlerInnen, TrainerInnen, SchiedsrichterInnen und SportbetreuerInnen ausbezahlen bleiben auch während der Corona Krise steuerfrei.

Mit dem 18. COVID-19 Gesetz wurde im Bereich der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) eine Ergänzung im § 124b Ziffer 352 aufgenommen, wonach die PRAE bis zum Jahresende auch dann steuerfrei bis zu 60 € pro Tag (und max. 540 € pro Monat) ausbezahlt werden kann, wenn keine Einsatztage aufgrund der COVID 19 Krise stattfinden.

Dies ist aus steuerlicher Sicht sehr erfreulich. Damit steht dem Training im virtuellen Raum nichts entgegen. Die PRAE kann auch ohne Einsatztag steuerfrei ausbezahlt werden. Diese Regelung gilt für das Kalenderjahr 2020.

Eine Klarstellung wäre auch in der Sozialversicherung in der korrespondierenden Gesetzesstelle im ASVG § 49 (3) Z 28 wünschenswert. Danach können PRAE bis zu 60 € pro Einsatztag (max. 540 € pro Monat) von Sportvereinen an nebenberuflich tätige SportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden.

Wer die PRAE bis maximal zur Geringfügigkeitsgrenze (in 2020: 460,66 €) ausbezahlt, bleibt im Streitfall bei einer späteren Lohnabgabenprüfung zumindest im Bereich der geringfügigen Beschäftigung.

18.COVID-19 Gesetz