Bis zum Sommer soll der Pendlerrechner realitätsnäher werden. Arbeitnehmer können bis 30.9. das Formular L34 EDV abgeben. Ursprünglich war der 30.6. angesetzt.
Durch die massive Kritik an den teilweise skurrilen Ergebnissen des Pendlerrechners will die Finanz das Online-Tool zur Berechnung des Pendlerpauschales nochmal überarbeiten. Bis zum Sommer soll die überarbeitete Version vorliegen.
Soll über die Lohnverrechnung das Pendlerpauschale und der Pendlereuro abgerechnet werden, so muss man als Dienstnehmer das Formular L34 EDV bis 30.9. abgeben. Der Arbeitgeber muss dann, außer bei berechtigtem Zweifel an der Richtigkeit, ein höheres Pendlerpauschale ab Jänner 2014 aufrollen. Wer kein Formular abgibt, kann über die Arbeitnehmerveranlagung die Pendlerförderungen beantragen.
Sollte sich das Ergebnis nach der Umprogrammierung verbessern, kann man das Formular nochmal vorlegen.
Wir informieren Sie sobald der Pendlerrechner 2.0 online ist.
Finanzministerium: Pendlerrechner Verbesserungen geplant
Finanzministerium: Häufigen Fragen zum Pendlerrechner