Durch zwei neue Gesetze ist eine flexible Firmenpension auch für KMUs und Führungskräfte ab 2013 interessant:

Flexible Beitragsgestaltung

Arbeitgeber können einen Teil der Pensionsbeiträge fix einzahlen und einen weiteren Teil variabel. Bisher konnte der variable Teil maximal so hoch sein wie die fixen Beiträge. Beispiel: 3% vom Bruttogehalt fix und 3% variabel. Ab 2013 gibt es ein zusätzliches Modell: Dabei müssen mindestens 2% fix eingezahlt werden, dafür können bis zu 8% variabel an eine betriebliche Kennzahl geknüpft sein. Als Kennzahl kommen beispielsweise Umsatz, Gewinn, EBIT, Eigenkapitalrentabilität in Frage. Damit können Unternehmen eine erfolgsabhängige Gehaltskomponente vereinbaren, die für den Arbeitgeber in „schlechten Zeiten“ leistbar bleibt und dem Arbeitnehmer eine steuerlich interessante Zusatzpension bietet.

Neue Sicherheitsgruppe

Wer auf Sicherheit besonderen Wert legt, für den ist die neue Veranlagungs- und Risikogemeinschaft mit Garantie (Sicherheits-VRG) ab 2013 eine gute Sache. Die laufende Pension kann nicht unter die Anfangspension fallen und wird alle fünf Jahre erhöht. Ab dem 55. Lebensjahr können Sie in diese Gruppe beitreten. Auch Pensionisten können in die neue Sicherheits-VRG übertreten.

Lebensphasenmodell

Mit dem Lebensphasenmodell können Arbeitnehmer zwischen verschiedenen Veranlagungsmodellen – von konservativ bis dynamisch – wählen. Insgesamt drei Umstiege von einer Gruppe in eine andere sind möglich. Damit können Sie z.B. in jungen Jahren riskanter veranlagen und vor der Pension in eine risikoärmere Gruppe wechseln.

Rechnungszins

In den Altverträgen wurden oft sehr hohe Rechnungszinssätze vereinbart. Konnte der Zinssatz auf dem Kapitalmarkt nicht erreicht werden, bedeutet das für die Leistungsbezieher Pensionskürzungen. Ab 2013 legt nun die Finanzmarktaufsicht die höchstzulässigen Prozentsätze markkonform für Neuverträge oder neue Mitarbeiter fest.

Vorwegbesteuerung

Pensionen aus Arbeitgeberbeiträgen in eine Pensionskasse sind voll steuerpflichtig. Alternativ kann nun eine pauschale Steuer vorweg bezahlt werden. Dazu müssen Sie einen Antrag bis 31.10.2012 stellen. Die Pensionskasse zahlt den Steuerbetrag aus dem bestehenden Kapital an die Finanz. Ab 2013 ist dann nur noch ein Viertel der Pension steuerpflichtig (wie die Pension aus Arbeitnehmer-Beiträgen). Die Vorwegsteuer beträgt 25 Prozent der Deckungsrückstellung. Bei Niedrigpensionen bis 2.000 Euro brutto pro Jahr reduziert sich der Steuersatz auf 20 Prozent.

Die Vorwegbesteuerung können folgende Personen beantragen:

  • Leistungsberechtigte, die Ende 2011 bereits einen Anspruch auf Pensionskassenrente hatten und
  • Personen, die vor dem 1.1.1953 geboren sind und eine Pension-Anwartschaft haben.
  • Außerdem muss der Rechnungszins mind. 3,5 Prozent betragen, da mit höherem Zinssatz das Risiko von Pensionskürzungen steigt.

Tipp: Die Vorwegbesteuerung ist zumeist günstiger als die volle Besteuerung im Nachhinein. Je höher die Pensionskassen-Pension oder die übrigen Einkünfte sind, desto vorteilhafter ist die Vorwegbesteuerung. Bei sehr kleinen staatlichen Pensionen kann sich die Vorabbesteuerung auch negativ auswirken. Die Pensionskassen informieren die betroffenen Personen rechtzeitig. Kommen Sie mit diesem Schreiben zu uns, wir helfen Ihnen weiter.

Information über Vorwegbesteuerung der Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer
Beispiele Vorwegbesteuerung

Weitere Informationen

Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband Pensionskassen
www.pensionskassen.at

Information der Wirtschaftskammer zur Pensionskassengesetz-Novelle

Information des Finanzministeriums zur Vorwegbesteuerung