Ab 2016 nähern sich Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und ähnliche langfristige Rückstellungen den internationalen Bilanzierungsregeln an.

Die Änderungen der Bilanzierung der Personalrückstellungen wurden in einer Stellungnahme des AFRAC veröffentlicht. AFRAC bedeutet Austrian Financial Reporting and Auditing Committee und ist ein Verein, der verbindliche Standards im Bereich Bilanzierung festlegt. Von der Neuregelung sind österreichische Jahresabschlüsse betroffen, die nach UGB bilanziert werden. Sie sind erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 beginnen. Davor dürfen die neuen Standards freiwillig angewendet werden.

Wahlrecht für Zinssatz und Verfahren

Bei der Rückstellungsberechnung gibt es nun Wahlrechte hinsichtlich Rechnungszinssatz und Bewertungsverfahren.

Rechnungszinssatz:

  • aktueller Zinssatz (Marktzins für Unternehmensanleihen mit hoher Bonität) oder
  • Durchschnittszinssatz über 7 Jahre

Bewertungsverfahren:

  • Verfahren der laufenden Einmalprämien (PUC-Methode) oder
  • Teilwert-Methode

Aus diesen Wahlrechten gibt es vier Berechnungsmöglichkeiten. Bei der erstmaligen Anwendung – freiwillig in 2015, verpflichtend ab 2016 – muss man sich für Zinssatz und Verfahren entscheiden.

Neu ist auch, dass man Annahmen über die Steigerung der Pensionen und Anwartschaften treffen muss. Eine vereinfachende finanzmathematische Bewertung ist zwar weiterhin möglich, sie muss aber alle paar Jahre versicherungsmathematisch kontrollgerechnet werden.

Eine Differenz zwischen alter und neuer Berechnungsmethode kann auf fünf Jahre verteilt abgebaut werden.