Die neue Regierung hat in Sachen Steuern einiges vor und am 30. Jänner wurden die Eckpunkte der Steuerreform vorgestellt. Wir geben einen Überblick.

Entlastungen 2021

  • Senkung der ersten Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer von 25 auf 20 Prozent – das entlastet Einkommensteile zwischen 11.000 und 18.000 Euro.
  • Entlastung Landwirtschaft: Erhöhung der Buchführungsgrenze auf 700.000 Euro, 3-Jahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft und weitere Entlastungen

 Ökologisierende Maßnahmen 2021

  • Einheitliche Flugticketabgabe von 12 Euro pro Ticket.
  • Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird erhöht, die CO2-Formel überarbeitet und die Deckelung aufgehoben. Weiters wird die Erhöhung der Spreizung zwischen emissionsfreien und emissionsstarken Neuwägen überarbeitet.
  • Ökologisierung der bestehenden LKW-Maut (z.B. durch eine stärkere Spreizung nach Euroklassen).
  • Ökologisierung des Dienstwagenprivilegs für neue Dienstwägen soll stärkere Anreize für CO2-freie Dienstwägen bringen.
  • Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales.
  • Die Regierung plant, alle EU-rechtlich zulässigen Maßnahmen sowie nationale Maßnahmen zu setzen, um den Tanktourismus zu unterbinden und den LKW-Schwerverkehr zu reduzieren.

Entlastungen 2022

  • Senkung der zweiten Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer von 35 auf 30 Prozent – das entlastet Einkommensteile zwischen 18.000 und 31.000 Euro und
    Senkung der dritten Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer von 42 auf 40 Prozent – das entlastet Einkommensteile zwischen 31.000 und 60.000 Euro.
  • Der Familienbonus Plus soll auf 1.750 Euro und der Kindermehrbetrag auf 350 Euro angehoben werden. Beim Kindermehrbetrag wird der Kreis der Bezugsberechtigten auf alle Erwerbstätigen ausgedehnt.
  • Einführung einer abgabenrechtlich begünstigten Mitarbeitererfolgsbeteiligung, analog der Begünstigung für Beteiligungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Kapital eines Unternehmens.
  • Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages für Unternehmerinnen und Unternehmer (natürliche Personen) von 30.000 auf 100.000 Euro.
  • Erhöhung der betraglichen Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) von 800 auf 1.000 Euro.
  • Einführung eines Gewinnrücktrages für Einnahmen- und Ausgabenrechner analog zur Lösung für Künstlerinnen und Künstler.

Weitere ökologisierende Maßnahmen

Der zweite Schritt der ökosozialen Steuerreform, dessen Umsetzung 2022 geplant ist, sieht vor, dass klimaschädliche Emissionen wirksam bepreist und Unternehmen sowie Private sektoral befreit werden.

Gegenfinanzierung

Die Steuerreform soll durch Einsparungen im System, durch strengen Budgetvollzug und durch den Kampf gegen Steuerbetrug finanziert werden. Weiters wird der Einkommensteuer-Spitzentarif von 55 Prozent auf unbestimmte Dauer verlängert.

Weitere Maßnahmen

Weitere Schritte, die im Regierungsprogramm vorgesehen sind, sollen im Laufe der Legislaturperiode 2020-2024 umgesetzt werden. Dabei ist die Senkung des Körperschaftsteuertarifs von 25 auf 21 Prozent eine wichtige wirtschaftliche Maßnahme.

Der Gesetzesentwurf zur Steuerreform soll bis zum Sommer 2020 ausgearbeitet werden. Wir halten Sie am Laufenden.

Steuerreform 2021-2024: Vortrag an den Ministerrat