Für den Vorsteuerabzug muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) des Lieferanten auf der Rechnung stehen. Seit 29.11.2013 muss sie auch überprüft werden.

Bis 28.11.2013: Lieferanten-UID-Nummer muss richtig aussehen

Bisher war die Finanz zufrieden, wenn auf einer Rechnung die Lieferanten-UID-Nummer stand und diese mit ATU begann und 8 Ziffern hatte. War die UID-Nummer trotzdem falsch, war der Vorsteuerabzug nicht in Gefahr.

Ab 29.11.2013: Lieferanten-UID-Nummer muss stimmen

Doch die Finanz änderte mit dem Wartungserlass 2013 ihre Meinung. Seit 29.11.2013 kann die Vorsteuer gestrichen werden, wenn die Lieferanten-UID-Nummer nicht stimmt. Ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen bis 400 Euro.

Das bedeutet, dass man die UID-Nummer bei Erhalt der Eingangsrechnung überprüfen sollte. Das geht am besten über FinanzOnline (Stufe 2 Bestätigungsverfahren). Die Bestätigung dient als Nachweis und sollte aufbewahrt werden.

Tipp: Warten Sie die Lieferanten-Stammdaten sorgfältig. Das erleichtert automische Abfragen. Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern werden die Lieferanten üblicherweise nicht über die Buchhaltung geführt. Hier ist vor allem bei größeren Beträgen oder beim ersten Geschäftskontakt eine Prüfung notwendig.

Rz 1539 Umsatzsteuerrichtlinie
(zum Vergleich auch Vorfassung einblenden)