Das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) verlangt seit 2013, dass alle Betriebe neben der physischen nun auch die psychische Belastung der Dienstnehmer evaluieren müssen.

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplatzevaluierung müssen alle Betriebe mit Dienstnehmern mögliche Gefahren und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz feststellen und Sicherungsmaßnahmen dokumentieren.

Kleinbetriebsbetreuung

Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können die Evaluierung gemeinsam mit einem AUVA-Mitarbeiter durchführen. Dazu muss man einen Antrag im Präventionszentrum der AUVA stellen (Formular kostenlose Präventionsberatung). Der Besuch der Sicherheitsfachkraft und des Arbeitsmediziners ist kostenlos.

Evaluierung der psychischen Belastung

Für die Beurteilung der psychischen Gefährdung am Arbeitsplatz stellt die AUVA einen ABS-Frageborgen zur Verfügung. Die darin gestellten Fragen sollen im Rahmen eines Workshops mit den Mitarbeitern beantwortet werden. In einem ersten Schritt und zur Orientierung kann der Fragebogen auch anonym von den Beschäftigten beantwortet werden. In einer eigenen ABS-Broschüre der AUVA findet man eine genaue Anleitung.

Weitere Informationen

Übersichtsseite zur Arbeitsplatzevaluierung www.eval.at

WKO-Informationen zum Arbeitsschutz

Präventionszentrum der AUVA „AUVAsicher“

Merkplatz Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen

ABS-Broschüre der AUVA

Merkblatt zur Arbeitsplatzevaluierung M40 der AUVA