Bis 1. Juni 2018 müssen wirtschaftliche Eigentümer in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer gemeldet werden. So bereiten Sie sich vor:
Am 15. Jänner 2018 hat das Register der wirtschaftlichen Eigentümer seinen Betrieb aufgenommen. Meldungen sind daher grundsätzlich bereits heute über das Unternehmensserviceportal (USP) möglich. Bis 1. Juni 2018 haben Sie allerdings noch Zeit und können sich optimal auf die Eintragung vorbereiten.
Informationsschreiben im April
Das Finanzministerium plant, betroffene Unternehmen schriftlich zu informieren, dass Meldepflicht besteht. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass Sie von der Meldepflicht befreit sind, wenn Sie keinen Brief bekommen. Nur wenn alle persönlich haftenden Gesellschafter natürliche Personen sind und keine andere Person die Geschäftsführung direkt oder indirekt kontrolliert, ist das Unternehmen von der Meldepflicht befreit.
Geplanter Erlass
Im Finanzministerium arbeitet man derzeit an einem Erlass zum Wirtschaftliche Eigentümer Register Gesetz (WiEReG). Dieser soll im April 2018 veröffentlicht werden und Details zur Meldung und zum Abruf bringen.
Eintragung durch Steuerberater
Wir als Ihre steuerliche Vertretung können ab 2. Mai 2018 die Meldung des Wirtschaftlichen Eigentümers für Sie vornehmen. Wir unterstützen Sie auch bei der Ermittlung der meldepflichtigen Daten und bei der Einsichtnahme in das Register.
Einsicht in das Register
Eine generelle öffentliche Einsicht in das Register ist nicht vorgesehen. Sie können über das USP Ihre eigenen Daten einsehen und ab 2. Mai 2018 haben u.a. Steuerberater die Berechtigung, Auszüge kostenpflichtig abzurufen – und zwar nur im Rahmen der Steuerberatung und zur verpflichtenden Identitätsprüfung von Mandaten.
Umfangreiche Informationsseite des Finanzministeriums „Register der wirtschaftlichen Eigentümer“