Wer bis Mitte März bestellt, bleibt auch im April straffrei

Kein Aprilscherz: Ab 1. April müssen alle Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Damit soll die Registrierkasse vor Manipulation sicher sein.

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben sich bereits um die Sicherheitseinrichtung gekümmert und erfolgreich eingerichtet. In der Praxis hat sich bewährt, den Fahrplan mit dem Registrierkassenanbieter abzustimmen. Dort bekommen Sie auch eine Anleitung, was exakt zu tun ist.

Die meisten Hersteller und Anbieter von Registrierkassen bieten auch die Einrichtung der Sicherheitseinrichtung ihren Kunden an. Das macht Sinn, wenn Sie technische Unterstützung brauchen. Erkundigen Sie sich vorab über die Kosten dafür.

Tipp: Sollten Sie eine Web-Kasse haben, brauchen Sie einen speziellen Registrierkassen-Webservice-User in FinanzOnline, den wir für Sie erstellen können. Kassen ohne Internetzugang werden in FinanzOnline in einer Eingabemaske erfasst. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Straffreiheit

Ab 1.4.2017 kann es teuer werden, wenn auf dem Kassenbeleg der QR-Code oder ein ähnlicher Code der Sicherheitseinrichtung fehlt. Es drohen Strafen bis 5.000 Euro. Jetzt hat das Finanzministerium (BMF) klargestellt, dass es allerdings nur dann eine Strafe gibt, wenn vorsätzlich die Signatureinrichtung fehlt oder mangelhaft ist.

Straffrei bleibt man laut BMF-Information jedenfalls, wenn man

  • über eine Registrierkasse verfügt, die der Kassenrichtlinie entspricht und mit dieser die Einzelaufzeichnungspflicht und Belegerteilungspflicht erfüllt,
  • Belege über die getätigten Barumsätze lückenlos erteilt und
  • nachweist bzw. zumindest glaubhaft macht, dass man die Umrüstung der Registrierkasse bei einem Kassenhersteller bis Mitte März 2017 bereits beauftragt hat, sodass die Säumnis nicht in der eigenen Sphäre liegt.

Ergebnis: Kümmern Sie sich so rasch wie möglich um die Sicherheitseinrichtung Ihrer Registrierkasse. Spätestens bis Mitte März 2017 sollten Sie die Sicherheitseinrichtung bei Ihrem Kassenhändler beauftragen, dann bleiben Sie auch im April straffrei.