Haben Sie 2011 im EU-Ausland Waren und Dienstleistungen mit Umsatzsteuer eingekauft? Für die Mehrwertsteuerrückerstattung haben Sie noch Zeit bis 30. September 2012. Beantragt wird über FinanzOnline. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Antrag über FinanzOnline

Seit 2010 können Sie den Antrag bequem für alle EU-Staaten über FinanzOnline stellen. Eine Unternehmerbescheinigung (U70) ist nicht erforderlich. Sie brauchen auch keine Rechnungen oder Kopien zu übermitteln. Der jeweilige Mitgliedstaat darf aber eine Rechnungskopie verlangen bei Rechnungen über 1.000 Euro bzw. über 250 Euro bei Kraftstoffrechnungen.

Die Mindesthöhe an Vorsteuern beträgt 50 Euro für das gesamte Jahr bzw. 400 Euro pro Quartal bei vierteljährlicher Erstattung. Für die Erledigung hat der jeweilige EU-Staat vier Monate Zeit. Wenn noch zusätzliche Informationen angefordert werden, darf es bis zu acht Monate dauern. Dauert es länger, bekommt der Antragsteller Guthabenzinsen.

EU-Ausländer mit österreichischen Vorsteuern

EU-Ausländer können ebenfalls nun bis Ende September 2012 die österreichischen Vorsteuern zurückfordern, indem sie einen elektronischen Antrag in ihrem jeweiligen Heimatland stellen. Wichtig: Wenn Sie in Österreich steuerpflichtige Umsätze getätigt haben, müssen Sie weiterhin Umsatzsteuervoranmeldungen und eine Jahreserklärung abgeben.

Tipp

Reichen Sie nicht in letzter Sekunde ein. Nur bei vollständigem Antrag gibt das System sein OK. Andernfalls riskieren Sie, dass die nicht verlängerbare Frist überschritten wird.

Information für

  • Buchhaltungsklienten: Wir überwachen automatisch Ihre ausländischen Vorsteuern und weisen Sie rechtzeitig auf eine Erstattungsmöglichkeit hin.
  • Selbstbucher: Wir unterstützen Sie gerne bei der Rückerstattung über FinanzOnline.

Weitere Informationen: Leitfaden des Finanzministeriums zur Vorsteuerrückerstattung