Handelsangestellte dürfen nun beliebig oft am Samstag ganztätig arbeiten. Dafür bekommen sie fünf „Super-Wochenenden“ mit drei freien Tagen pro Halbjahr frei.
Altes Modell: Schwarz-Weiß-Regelung
Im Kollektivertrag (KV) für den Handel galt bisher die sogenannte Schwarz-Weiß-Regelung. Auf einen Samstag mit ganztätiger Arbeit folgte ein freier Samstag usw. Ausnahmen gab es nur wenige. Diese Regelung
führte dazu, dass gerade am Samstag viele Aushilfskräfte benötigt wurden. In beratungsintensiven Branchen wie z.B. dem Möbelhandel führte das fehlende Know-How an den Samstagen zu Problemen.
Neues Arbeitszeitmodell mit Super-Wochenenden (Blockfreizeit-Modell)
Nach dem neuen Modell hat jeder Angestellte Anspruch auf fünf verlängerte sogenannte „Super-Wochenenden“ (= durchgehende Freizeit von Freitag bis Sonntag oder von Samstag bis Montag) im Zeitraum von sechs Monaten. Diese „Super-Wochenenden“ sind spätestens 13 Wochen im Vorhinein im Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu planen , was für viele Handelsunternehmen eine sehr lange Vorausplanung bedeutet, was für viele Handelsunternehmen eine sehr lange Vorausplanung bedeutet.
Das neue Modell ist auch in Branchen mit Verkäuferprovisionen von Vorteil, da an Samstagen große Umsätze gemacht werden.
Mehr Möglichkeiten für Beschäftigte in Elternteilzeit
Neu hinzu kommt, dass auch Angestellte in Elternteilzeit mit maximal 18 Stunden pro Woche jeden Samstag arbeiten dürfen. Ein Vorteil, wenn die Kinderbetreuung am Samstag gesichert ist.
Umstieg
Das neue Modell mit Blockfreizeit gibt es zusätzlich zum Schwarz-Weiß-Modell. Bei Betrieben mit Betriebsrat muss über einen möglichen Umstieg eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, die dann für alle Samstagsarbeitskräfte gilt. Ohne Betriebsrat muss man mit jedem Angestellten eine schriftliche Einzelvereinbarung abschließen.
Informationen der Wirtschaftskammer
Zusätzliches Arbeitszeitmodell für Samstagsbeschäftigung
Mustervereinbarungen
Durchbruch bei Samstagsbeschäftigung