Mit einem Fördertopf von 300 Mio. Euro will die Bundesregierung Planungssicherheit für Veranstaltungen bis Ende 2022 ermöglichen. Anträge können bereits gestellt werden, obwohl die Richtlinie erst als Entwurf vorliegt.

Für geplante Veranstaltungen zwischen 1. März 2021 und 31. Dezember 2022 übernimmt der Schutzschirm den finanziellen Nachteil, der aus einer COVID-19 bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung resultiert. Der Zuschuss ergibt sich aus der Differenz zwischen den nicht stornierbaren Kosten und erzielten Einnahmen, Versicherungsleistungen und anderen Förderungen. Es werden maximal 90 Prozent der förderbaren Kosten ausbezahlt. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 200.000 Euro nach der EU De-Minimis-Regelung und befristet zusätzlich bis zu 800.000 Euro.

Für die Veranstaltung müssen ein schlüssiges Durchführungs- und Finanzierungskonzept sowie ein COVID-19-Präventionskonzept vorliegen. Weiters müssen Einnahmen von mindestens 15.000 Euro lukriert werden oder – sofern es keine Einnahmen gibt – Veranstaltungskosten von mindestens 15.000 Euro entstehen.

Der Antrag ist im Online-Portal der Österreichischen TourismusBank (ÖHT) zu stellen. Weitere Infos:
https://www.oeht.at/produkte/schutzschirm-fuer-veranstaltungen/