GSVG oder BSVG-Krankenversicherte mit niedrigem Einkommen erhalten ab heuer eine Gutschrift ihrer Beiträge.

Ursprünglich war diese Gutschrift auch für Arbeitnehmer und Pensionisten gedacht. Für diese Personengruppe wurde jedoch eine Entlastung über eine Erhöhung des Verkehrs- und des Pensionistenabsetzbetrages sowie der SV-Rückerstattung geschaffen. Da Selbständige und Bauern nicht in den Genuss dieser Steuerbegünstigungen kommen, wurde das Konzept einer Gutschrift der Beiträge in der Krankenversicherung umgesetzt.

Die Krankversicherung beträgt unverändert 6,8 Prozent der Beitragsgrundlage, allerdings zahlt der Bund eine jährliche Gutschrift zwischen 60 und 315 Euro. Voraussetzung ist, dass man zum 31. Mai des laufenden Kalenderjahres in der SVS pflicht- oder selbstversichert ist. Der Zuschuss hängt von der Beitragsgrundlage ab; diese darf aber 2.900 Euro monatlich nicht übersteigen. Diese Voraussetzungen werden mit Stichtag 1. Juni geprüft; die Gutschrift erfolgt dann im dritten Quartal 2022.

Für Bauern gelten die gleichen Regeln, wobei der Stichtag für die Gutschrift der 15. Jänner ist. Die Auszahlung erfolgt dann bereits im zweiten Quartal, wobei die Voraussetzungen am 1. Juni überprüft werden.

Staffelung Gutschriften: Bundesgesetzblatt 12/2022