Finanzminister Spindelegger führt einen „Last-minute“ Strafzuschlag auf Selbstanzeigen ein.

Eine rechtzeitig und richtig erstellte Selbstanzeige bewahrt vor einer Finanzstrafe. In vielen Fällen wird eine Selbstanzeige eingebracht nachdem sich die Betriebsprüfung angemeldet hat. Genau für diesen Fall plant die Regierung einen Zuschlag auf die Steuernachzahlung, wenn die Selbstanzeige vor oder beim Start der Außenprüfung (Betriebsprüfung, Nachschau, etc.) erstattet wird und wenn das Finanzvergehen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde.

Der Strafzuschlag richtet sich nach der Höhe der Steuernachzahlung:

  • bis 33.000 Euro Mehrbetrag: 5 Prozent Abgabenerhöhung
  • über 33.000 Euro Mehrbetrag: 15 Prozent Abgabenerhöhung
  • über 100.000 Euro Mehrbetrag: 20 Prozent Abgabenerhöhung
  • über 250.000 Euro Mehrbetrag: 30 Prozent Abgabenerhöhung

Keinen Zuschlag gibt es für leicht fahrlässig begangene Finanzvergehen.

Neu ist auch, dass die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend ist, wenn es für diesen Abgabenanspruch schon eine Selbstanzeige gegeben hat. Früher wurde dafür ein 25%-Zuschlag verrechnet.

Geplant ist die Einführung ab 1.Oktober 2014. Der Gesetzesentwurf liegt als Regierungsvorlage vor und kann sich daher noch ändern. Wir halten Sie am Laufenden.