In einem neuen Gesetzesentwurf sollen Erleichterungen für Gründer*innen und Startups geschaffen werden. Einerseits durch die Herabsetzung des Mindeststammkapitals der GmbH und andererseits durch eine neue Gesellschaftsform – der „Flexiblen Kapitalgesellschaft“.

Bisher hat der Gesetzesentwurf in den Medien vor allem durch die sprachliche Gestaltung Beachtung gefunden. Die weibliche Form wurde für beide Geschlechter verwendet. Die Auswirkungen des Gesetzesinhaltes betrifft aktuell überwiegend Männer, da rd. 75 % der natürlichen GmbH-Gesellschafter männlich sind.

Senkung des Stammkapitals bei GmbH und FlexCo

Das Mindeststammkapital der GmbH soll von derzeit 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt werden. Für gründungsprivilegierte GmbHs entfällt damit die Pflicht zur Aufstockung des Stammkapitals nach zehn Jahren.

Zusätzlich soll es eine neue Gesellschaftsform geben, die „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder „Flexible Company“ (FlexKapG oder FlexCo abgekürzt), für die ebenfalls ein Mindestkapital von 10.000 Euro gilt. Die FlexCo soll als Hybrid zwischen GmbH und AG ausgestaltet werden. Wir werden noch genauer berichten.

Senkung der Mindestkörperschaftsteuer

Die Mindestkörperschaftsteuer (auch Mindest-KöSt oder MiKö abgekürzt) berechnet sich mit fünf Prozent des Mindeststammkapitals – bisher war die Berechnung folgendermaßen gestaffelt:

Aktuelle Regelung:

Jahr MiKö / Jahr MiKö /Quartal
1-5 Jahr 500,00 € 125,00 €
6-10 Jahr 1.000,00 € 250,00 €
Ab 10 Jahre 1.750,00 € 437,50 €

Die Vorschreibung erfolgt für jedes volle Kalendervierteljahr und kann in späteren Gewinnjahren wie eine Vorauszahlung angerechnet werden.

Neue Regelung ab 2024:

Jahr MiKö / Jahr MiKö /Quartal
Für alle Jahre 500,00 € 125,00 €

Die neue Mindestkörperschaftsteuer von 125 Euro pro Quartal soll auch für bestehende GmbHs gelten, ebenso für die neue FlexCo.

Fazit

Die neuen Regelungen werden Gründer*innen, die rasch Gewinne machen erfreuen, da wenig Eigenmittel als Mindeststammkapital gebunden werden. Für Kapitalgesellschaften mit längeren Anlaufverlusten oder schwierigere Zeiten ist eine geringe Eigenkapitalausstattung ein Nachteil.

Die verminderte MiKö ist sowohl eine finanzielle Entlastung für Verlustjahre als auch eine Verwaltungsvereinfachung in diesem Bereich.

Weitere Informationen

Justizministerium: Entwurf für ein Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft