Am 1. Jänner 2020 startete die neue Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und vereinigt die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und jene der Bauern (SVB). Das ändert sich für Versicherte:

E-Card

Diese behält weiterhin ihre Gültigkeit. Sie wird spätestens bis Ende 2023 gegen eine E-Card mit Foto getauscht.

SVS-Online mit Handysignatur

Der Zugang über die Website www.svs.at für die Beitragsübersicht, Einreichungen und Bewilligungen mittels Handysignatur bleibt aufrecht. Nur der Empfang von Nachrichten wurde bereits ab 1. Dezember 2019 vom SV-Postfach an „MeinPostkorb“ auf www.oesterreich.gv.at übergeben.

SVS-App

Auch mit der SVS-App kann man Beiträge einsehen und Rechnungen einreichen. Die alte SVA-App wird durch ein Update auf die SVS-App upgedatet.

Gesundheitseinrichtungen

Selbständige und Bauern können nun alle Einrichtungen der ehemaligen SVA und SVB nutzen.

SVS-Gesundheitseinrichtungen

Präventionsleistungen

Seit Jahresanfang können alle SVS-Versicherten alle Präventionsleistungen von SVA und SVB nutzen. So können z.B. Bauern nun den Gesundheitshunderter nutzen oder SVA-Kunden die Gesundheitsaktionen für Kinder und Jugendliche bzw. Senioren. Das Programm „Selbständig Gesund“, das eine Halbierung des Selbstbehaltes ermöglicht, ist aber vorerst nur für Gewerbetreibende und Neue Selbständige verfügbar.

Beitragsvorschreibung

An der Beitragsvorschreibung ändert sich nichts. Erfreulich ab 2020: Der Krankenversicherungsbeitrag wurde von 7,65 auf 6,8 Prozent abgesenkt.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung für Gewerbetreibende und Neue Selbständige wandert von der AUVA zur SVS. An den Leistungen ändert sich nichts.

Fragen und Antworten zur SVS-Umstellung