Ab 2017 werden Ihre Spenden automatisch an Finanzamt gemeldet. Das erleichtert die Arbeitnehmerveranlagung.

Die geleisteten Spenden werden dann korrekt übermittelt, wenn die Spendenorganisation folgende Daten von Ihnen weiß:

  • Vorname laut Meldezettel
  • Zuname laut Meldezettel
  • Geburtsdatum

Tipp:

  • Sie können auch die Daten im Onlinebanking im Verwendungszweck mitschicken. Wer mit Zahlschein überweist und dieser keine entsprechenden Felder aufweist, sollte mit der Spendenorganisation Kontakt aufnehmen, damit die Zahlung richtig zugeordnet wird.
  • Wer laufend spendet (z.B. über Lastschriftverfahren) braucht der Spendenorganisation nur einmal den Namen laut Meldezettel und das Geburtsdatum durchgeben.
  • Bewahren Sie die Spendenbelege auf, damit Sie die gemeldeten Beträge kontrollieren können. Sollte ein Fehler passiert sein, muss grundsätzlich die Spendenorganisation die Meldung korrigieren. Ist das nicht möglich, kann auch in Ausnahmefällen die Spende in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Auch der Kirchenbeitrag und die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung werden automatisch dem Finanzamt mitgeteilt. Auch hier ersparen Sie sich den Eintrag in der Steuererklärung.

Spenden aus dem Betriebsvermögen werden nicht automatisch gemeldet. Betriebliche Spenden muss man weiterhin im Jahresabschluss und in der Steuererklärung berücksichtigen. Achtung: Lassen Sie bei der Spende das Geburtsdatum weg, sonst kann es zu einer Meldung als Sonderausgabe kommen. Einzelunternehmer fahren meist besser, wenn sie die Spende als Sonderausgabe und nicht als Betriebsausgabe absetzen. Damit kürzt die Spende nicht den Gewinnfreibetrag.

Information des Finanzministeriums zu Spenden

Information des Finanzministeriums zur automatischen Meldung von Sonderausgaben