Die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) kann für alle Bereiche des gemeinnützigen Sports angewendet werden. Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts freut alle gemeinnützigen Sportvereine sehr.

Lange wurde gestritten, jetzt ist es klar: Die PRAE gilt für alle Bereiche und nicht nur für den Wettkampfbereich. Das ist ein wichtiger Schritt zur Förderung des Fitness- und Gesundheitssports und beendet die jahrelange Unsicherheit.

Was ist die PRAE?

Gemeinnützige Sportvereine können im Rahmen der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) bis zu 60 Euro pro Einsatztag, insgesamt 540 Euro pro Monat steuerfrei an Sportler, Trainer, Schiedsrichter, Instruktoren und Sportbetreuer als Aufwandserstattung auszahlen. Wer diese Tätigkeit im Nebenberuf ausübt, zahlt auch keine Sozialversicherung bis zur Höhe der PRAE. Der Verein muss keine Lohnnebenkosten und sonstigen Abgaben dafür abführen. Der Verein erspart sich auch die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse, wenn im Nebenberuf ausgeübt und maximal die PRAE ausbezahlt wird.

Streitpunkt Wettkampfsport

Die Gebietskrankenkasse vertrat die Meinung, dass die PRAE nur im Wettkampfbereich anzuwenden ist. Bei einer Abgabenprüfung verwehrte sie die Begünstigung, wenn der betroffene Trainer zB nur die Basis trainierte ohne Teilnahme an Wettkämpfen.

Das Bundesverwaltungsgericht erkannte jedoch, dass der Gesetzgeber jede Art von Sport fördern wollte und nicht nur den Wettkampfsport. Die Gebietskrankenkasse hätte Revision beim Verwaltungsgerichthof einlegen können, ließ aber die Frist verstreichen. Die PRAE steht daher auch dem Breitensport bestätigter Weise zur Verfügung.

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