Im Jänner 2013 ist es soweit: Die Wohlfahrtseinrichtung für Ziviltechniker wird in die gesetzliche Sozialversicherung überführt. Dazu sind eine umfassende Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes und ein Überleitungsstatut in Arbeit.

Mit der Überführung bekommen nun auch Ziviltechniker in ihrem Pensionssystem einen Bundeszuschuss. Vor allem wird auch das Problem der verlorenen Anwartschaften gelöst.

Weiters soll der Wettbewerbsnachteil gegenüber gewerblichen Planern (Baumeister, Ingenieurbüros) im Bereich Sozialversicherung aufgehoben werden. Die Kammer erhofft sich damit, den Beruf des Ziviltechnikers wieder attraktiver zu machen.

Das Vermögen des Pensionsfonds muss bis 31.12.2013 an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) übertragen werden, das Vermögen des Sterbekassenfonds soll an die Kammermitglieder ausbezahlt werden. Ab 2014 zahlt die SVA die Pensionen aus.

Das Gesetz befindet sich derzeit in Begutachtung. Sobald es endgültig beschlossen wird, plant die Ziviltechnikerkammer weitere ausführliche Informationen für ihre Mitglieder.

Pensionsfonds-Überleitungsgesetz (geplant)