Seit März sind die Lohnzettel bei der Finanz abrufbar. Damit beginnt die Zeit für den Steuerausgleich – korrekt gesprochen – die Arbeitnehmerveranlagung.

Über die Arbeitnehmerveranlagung können Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen. Besonders Niedrigverdiener, Jobwechsler, Homeoffice-Arbeitnehmer, Familien sowie Bezieher unregelmäßiger Bezüge profitieren. Auch wer eine Förderung für eine ökologische Gebäudesanierung erhält, sollte unbedingt einreichen.

Frist

Für eine Pflicht-Arbeitnehmerveranlagung, z.B. aufgrund von zwei gleichzeitigen Dienstverhältnissen, hat man bis zum 30. September 2026 Zeit; für eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung hat man fünf Jahre Zeit. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn man bereits eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erhalten hat.

Familien

  • Familienbonus Plus: Dieser reduziert die Steuerlast um bis zu 2.000 Euro pro Jahr für Kinder unter 18 Jahren und um bis zu 700 Euro für Kinder über 18 Jahren, solange Familienbeihilfe bezogen wird. Wer bereits in der laufenden Lohnverrechnung den Familienbonus Plus geltend gemacht hat, muss diesen im Falle eines Steuerausgleichs nochmals im Formular angeben, sonst kann es zu einer Nachzahlung kommen.
  • Kindermehrbetrag: Geringverdiener, die keine oder nur wenig Einkommensteuer zahlen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 700 Euro pro Kind als Negativsteuer.

Pensionisten

Pensionisten erhalten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück, wenn sie keine Lohnsteuer zahlen. Für das Jahr 2025 beträgt diese Rückerstattung maximal 710 Euro und wird auch im Rahmen einer antraglosen Arbeitnehmerveranlagung ausbezahlt.

Tipp – unentgeltliche Vertretung: Seit Jänner 2026 kann man die eigenen Steuerangelegenheiten in FinanzOnline von einer vertrauten, volljährigen Person („Vertrauensperson“) erledigen lassen.

Pendler

Mit dem Pendlerrechner unter https://pendlerrechner.bmf.gv.at/ kann man prüfen, ob Anspruch auf das Pendlerpauschale und den zusätzlichen Pendlereuro besteht. Wurden diese Pauschalen nicht bereits in der Lohnverrechnung berücksichtigt, bringt das eine beachtliche Gutschrift in der Arbeitnehmerveranlagung.

Wichtig: Drucken Sie den Nachweis auf dem Formular L34-EDV aus und geben Sie ihn entweder Ihrem Arbeitgeber zur Berücksichtigung in der Lohnabrechnung oder heben Sie ihn als Nachweis für die Arbeitnehmerveranlagung sieben Jahre auf.

Ökologische Sonderausgaben

Ausgaben für eine thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden (z.B. Austausch von Fenstern, Dämmung der Fassade) und für den Austausch eines fossilen Heizungssystems („Heizkesseltausch“) können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das gilt jedoch nur, wenn eine Bundesförderung besteht. Die Förderstelle meldet die Daten an das Finanzamt, sodass die Sonderausgaben automatisch berücksichtigt werden sollten.

Tipp: Kontrollieren Sie die gemeldeten Beträge in FinanzOnline.

Homeoffice-Kosten

Aus „Arbeit im Homeoffice“ wurde 2025 „Telearbeit“, da auch andere Arbeitsorte als der eigene Wohnsitz – wie etwa Coworking-Spaces – anerkannt werden. Das Telearbeitspauschale von bis zu 300 Euro wird automatisch über die Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt, wenn der Arbeitgeber die Telearbeitstage korrekt gemeldet hat und kein oder ein niedrigeres Pauschale ausbezahlt wurde. Auch die Kosten für ergonomische Büromöbel sind bis zu 300 Euro absetzbar.

Berufsgruppenpauschale

Für einige Berufsgruppen gibt es pauschalierte Werbungskosten, deren Nutzung beachtliche Steuergutschriften bringen kann. Allerdings müssen sie überwiegend im betreffenden Beruf tätig sein, was auch der Arbeitgeber bestätigen muss. Die betroffenen Berufsgruppen, der Werbungskosten-Prozentsatz sowie die maximal ansetzbaren Werbungskosten sind in der Verordnung über Durchschnittssätze für Werbungskosten festgelegt.

Steuerberatungskosten

Wer die Unterstützung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, kann die Kosten im Jahr der Bezahlung in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen.

Neben diesen extra hervorgehobenen Punkten können Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Einen guten Überblick bietet „Das Steuerbuch 2026“ für die Arbeitnehmerveranlagung 2025 des Finanzministeriums, das jedes Jahr in Deutsch und Englisch erscheint. Wer nebenbei dazuverdient oder vermietet, einen komplizierten Fall hat oder einfach auf Nummer sicher gehen möchte, dem stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Finanzministerium: Das Steuerbuch